Abfindungsgeld
Erklärung:
18. Jh. zur Abfindung bestimmte Geldsumme, so z.B. zur Befreiung des Lehns nach Adelung I 37 oder zur Ablösung der Klingelbeutelgaben nach
Gutzeit,Livl. I 6 unter Berufung auf handschriftliche Rigaer Rechenschaftsberichte.
Wort danach: Abfindungsrevers
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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