Wort davor: Abfindung

Abfindungsgeld
Erklärung: 18. Jh. zur Abfindung bestimmte Geldsumme, so z.B. zur Befreiung des Lehns nach Adelung I 37 oder zur Ablösung der Klingelbeutelgaben nach Gutzeit,Livl. I 6 unter Berufung auf handschriftliche Rigaer Rechenschaftsberichte.

Wort danach: Abfindungsrevers

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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