Wort davor: abfindig
Abfindung
sprachliche Erläuterung:
mnd. affindinge; seit 16. Jh.
Abfindung (I)
Erklärung:
ganz vereinzelt im Sinne von Schlag, Feldteil bei Torgau.
Abfindung (II)
Erklärung:
Abschichtung, Absonderung eines Kindes unter Ausschluß seiner künftigen Erbansprüche.
- Belegtext:
dass dem ... stiefvater oder stiefmutter frei stehe, ermelte ... stief kinder ... mit einer gewissen aussteuer ... von derselbigen patrimonio legitime ... abzufinden, dass auch folgends sothane dotirte
kinder mit demjenigen, so ein mahl jenen zu solcher abfindung ... herausgegeben worden, nicht allein content, ... sondern auch ... de reliquo paternorum bonorum ewige verziehung thun ... sollen
Datierung: 1615
Fundstelle: Wigand,Denkw. 255
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- Belegtext:
so ist die mit den kindern ersterer ehe getroffene theilung pro separatione und eine solche abfindung zu achten, dass nach absterben des communis parentis die kinder andrer ehe,
exclusis liberis prioris matrimonii, alleine succediren
Datierung: 1714
Region/Autor/Textsorte:
Soest
Fundstelle: Emminghaus, MemorSus. 251
- Belegtext:
gesetzliche abfindung
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 1 § 18
- Fundstelle: Heusler,Inst. II 40 § 83
- Fundstelle: Huber,PrivR. IV 565
- Fundstelle: Huber,PrivR. IV 567
- Fundstelle: Huber,PrivR. IV 667
- Fundstelle: Stobbe,PrivR.1 V § 290 S. 97ff.
- Fundstelle: ZDR. 6 225ff.
Abfindung (III)
Abfindung (III 1)
Erklärung:
Bei der Erbfolge in adlige und Lehngüter die Entschädigung (Auszahlung) der nicht zur Nachfolge in das Familiengut gelangenden Geschwister oder anderen Mitberechtigten (Apanage).
vgl.
Abfertigung.
- Belegtext:
weil auch diese [d.i. Brüder oder Schwestern] ihre abfindung aus dem stammgut erhalten und solche abfindung eben sowohl ein onus des erb-stammguts ist
Datierung: 1577
Fundstelle: BremRitterR. 7
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- in Google Books
- Belegtext:
stirbt einer vom adel und hat lehn ..., wird es mit abfindung der wittwen gehalten, wie es in der ehestifftung enthalten seyn soll
Datierung: 1658
Fundstelle: Mevius,MecklLREntw. I 673
- Belegtext:
Von der Abfindung der nachgeborenen Herren
Fundstelle: Moser,StaatsR. XIV
- Fundstelle: Stobbe,PrivR.1 V 351ff. § 320
- Fundstelle: Weber,Lehnr. IV 2
Abfindung (III 2)
Erklärung:
ebenso im Recht der Bauer (Meier)güter die Ausstattung und Auszahlung der Geschwister des Anerben.
- Belegtext:
Nr. 21 der Beschwerden der westfälischen Landschaft von 1586 ging dahin, dass die gutsherren durch zu hohe abfindungen der kinder von den meyerhöfen graviert würden
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 453
- Belegtext:
über die bestimmung der abfindung der abzulegenden geschwister ist in verschiedenen ämtern nichts gewisses hergebracht
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 540
[weitere Angaben: vgl. ebd. 527. 529; II 174]
- Fundstelle: Huber,PrivR. IV 565
- Fundstelle: Huber,PrivR. IV 567
- Fundstelle: Huber,PrivR. IV 667
- Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. I 8ff.
- Fundstelle: Stobbe,PrivR.1 V 401ff. § 324
Abfindung (IV)
Erklärung:
Ersatzleistung für dem Grundherrn geschuldete Dienste.
- Belegtext:
kein grundherr befugt ..., anstatt der dienste eine abfindung in geld ... zu begehren
Datierung: 1679
Fundstelle: TractIurIncorp. § 8 Tit IV
Abfindung (V)
Erklärung:
Abzahlung einer Schuld, Vergütung eines Schadens oder Unrechts.
- Belegtext:
so hat der vater zu abfindunge der pauren ... 800 gulden erbegeld ... versprochen
Datierung: 1588
Fundstelle: Bohlen,Krassow II 221 nr. 360
- Belegtext:
da jemand umb missbezahlung kendtlicher ... schulden verklaget ... sich freventlich sperren ... würde, ... solle solcher schuldener auff klägers gebührendes ansuchen zur corporal custodi gegen leistung
caution und täglich einen schilling zum unterhalt hingesetzet, oder auch auff des klägers begehren bis zu abfindungkendtlicher schuld der stadt verwiesen werden
Datierung: 1592
Fundstelle: MünsterPolO. 6 Kap. 5
- Belegtext:
wo sie aber ohne solche ehegelübde gutwillig seines gefallens gelebet, soll er das kind alimentiren, dem weibe aus dem kindbette helffen, und ihr zu abfindung nicht mehr als acht
schilling und paar schuhe zu geben schuldig sein
Datierung: 1599
Region/Autor/Textsorte:
LauenburgStR. IV § 15
Fundstelle: Pufendorf III 340
- Belegtext:
abfindung der untauglich gewordenen schiffsleute
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 1837
Wort danach: Abfindungsgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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