Wort davor: abfindig

Abfindung
sprachliche Erläuterung: mnd. affindinge; seit 16. Jh.

Abfindung (I)
Erklärung: ganz vereinzelt im Sinne von Schlag, Feldteil bei Torgau.

Abfindung (II)
Erklärung: Abschichtung, Absonderung eines Kindes unter Ausschluß seiner künftigen Erbansprüche.
Abfindung (III)

Abfindung (III 1)
Erklärung: Bei der Erbfolge in adlige und Lehngüter die Entschädigung (Auszahlung) der nicht zur Nachfolge in das Familiengut gelangenden Geschwister oder anderen Mitberechtigten (Apanage).
vgl. Abfertigung.
Abfindung (III 2)
Erklärung: ebenso im Recht der Bauer (Meier)güter die Ausstattung und Auszahlung der Geschwister des Anerben.
Abfindung (IV)
Erklärung: Ersatzleistung für dem Grundherrn geschuldete Dienste.
Abfindung (V)
Erklärung: Abzahlung einer Schuld, Vergütung eines Schadens oder Unrechts.

Wort danach: Abfindungsgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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