Wort davor: Abfinder

abfindig
Erklärung: nur in der Form sich abfindig machen seit dem 16. Jh. anscheinend nur in Österreich und der Schweiz, gleichbedeutend mit sich abfinden.

Wort danach: Abfindung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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