Wort davor: Abfinder
abfindig
Erklärung:
nur in der Form sich abfindig machen seit dem 16. Jh. anscheinend nur in Österreich und der Schweiz, gleichbedeutend mit sich abfinden.
- Belegtext:
da ainer seinen sohn under ain andere herrschaft verheiratet und sich zuvor nit mit der herrschaft abfindig macht, der soll sein erbschaft verloren haben und der vather nach billichkeit ... gestrafft werden
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Neuberg (Steiermark)
Fundstelle: ÖW. VI 131
[weitere Angaben: vgl. ebd. V 790 (Glossar)]
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
bis das er sich umb den darüber erloffnen vnkosten abfindig macht
Datierung: 1650
Region/Autor/Textsorte:
Hofgastein
Fundstelle: ZFerd.3 31 (1887) S. 149 nr. 26
- Belegtext:
derjenige ..., so sich mit holzumbhauen vergriffen ..., sollen sich laut ... mehrrodels sowol beden allmeindsverordneten als der obrigkeit abfündig machen
Datierung: 1744
Fundstelle: SGallenAbteiRQ. 2, 499
- Fundstelle: SGallenAbteiRQ. 2, 498
Wort danach: Abfindung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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