Wort davor: abfertigen

Abfertigung
vgl. Abfertung.

Abfertigung (I)
Erklärung: Entsendung, Bevollmächtigung.

Abfertigung (II)
Erklärung: Abfindung (einer Witwe, eines Kindes, eines Erben, einer Nonne).
Abfertigung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: "Geldgeschenk und Anzug, womit die Paten das Patenkind nach Erreichung eines gewissen Alters beschenken".
Abfertigung (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: Beiseiteschaffung?
Abfertigung (III)
Erklärung: Bezahlung, Ablohnung, Befriedigung, Abschiedsgeschenk.
Abfertigung (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abrechnung?
Abfertigung (IV)
Erklärung: Erledigung.

Wort danach: Abfertigungsansprache

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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