Wort davor: abfernen

abfertigen
Erklärung: "fertig" machen, entsenden, erledigen.
sprachliche Erläuterung: mhd. abevertigen, nd. afverdigen, nl. afvaardigen, dän. affaerdige, schwed. affärdiga; dialektale Nebenformen schweiz. abferg(g)en, -ferken.

abfertigen (I)
Erklärung: Personen.

abfertigen (I 1)
Erklärung: als Boten oder Stellvertreter entsenden.

abfertigen (I 2)
Erklärung: mit einem Anliegen (Botschaft, Klage usw.) hergekommene Leute (Boten, Parteien usw.) nach erledigtem Geschäft wieder entlassen, verabschieden.
abfertigen (I 3)
Erklärung: überhaupt: behandeln.
abfertigen (I 4)
Erklärung: durch Aussteuer und dergleichen abfinden (und abziehen lassen).
abfertigen (I 5)
Erklärung: vertreiben, abstiften.
abfertigen (I 6)
Erklärung: ablohnen, bezahlen.
abfertigen (I 7)
Erklärung: ironisch: prügeln.
vgl. abfertigen (I 3).
abfertigen (II)
Erklärung: Sachen.

abfertigen (II 1)
Erklärung: erledigen.
vgl. abfertigen (I 2).
abfertigen (II 2)
Erklärung: insbesondere bezahlen, ausrichten.
vgl. abfertigen (I).
abfertigen (II 3)
Erklärung: ein Grundstück durch gerichtlichen Ausspruch in Besitz eines andern übertragen lassen.

Wort danach: Abfertigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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