Wort davor: abfassen
Abfassung
- Belegtext:
bei abfassung einer jeden urtel
Datierung: 1718
Fundstelle: ZSchweizR.2 3 (1884) 282
- Belegtext:
schriftliche abfassung [eines Vertrags]
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 5 § 117
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 5 § 388
Wort danach: abfasten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten