Wort davor: Abfangung

abfassen

abfassen (I)
Erklärung: verfassen, insbesondere schriftlich abfassen, niederschreiben.

abfassen (II)
Erklärung: Übeltäter ertappen, verhaften.

Wort danach: Abfassung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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