abfassen (I) Erklärung:verfassen, insbesondere schriftlich abfassen, niederschreiben.
Belegtext:
ein gemein land-recht in teutscher sprach, damit ein jeder, wie seine sach im gericht zu treiben, selber verstehen könne, zusammenbringen und abfassen Datierung: 1621
Fundstelle:Sachsse,MecklUrk. 331
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Belegtext:
was die meisten stimmen geschlossen, darnach soll die urtheil abgefasset und den parten publiciret ... werden Datierung: 1652
Fundstelle:HelgolGerProt. 29
Belegtext:
daß ... die citationes, mandata und uhrtheile in beeder herren nahmen abgefasset ... werden Datierung: 1701
Fundstelle:Sachsse,MecklUrk. 413f.
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Belegtext:
das bereits abgefaste bluthurtheil Datierung: 1725
Fundstelle:Nepomuk 177
Belegtext:
die schlüsse der gesellschaft werden nach der mehrheit der stimmen abgefaßt Datierung: 1794
Fundstelle:PreußALR. II 6 § 62