Wort davor: Abfälligkeit
abfangen
sprachliche Erläuterung:
mhd. abevâhen, nd. afvangen.
abfangen (I)
Erklärung:
gefangen nehmen.
abfangen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Verbrecher ergreifen.
abfangen (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Jungvermählte aufhalten.
abfangen (II)
Erklärung:
einem Vögel wegfangen.
abfangen (III)
Erklärung:
anfangen?
- Belegtext:
der zehentherr [soll die Getreideschober] abzehlen ... ohn einige des zehentmanß verhinderung am ersten leztern oder mitlern haufen abfahen, den zehenten außsteckhen und erheben
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NÖLREntw. V 162 § 6
abfangen (IV)
Erklärung:
erheben.
Wort danach: Abfangung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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