Wort davor: Abfahrtrecht
Abfahrtsteuer
vgl.
Abfahrtgeld.
- Belegtext:
dass die abfahrt-steuer auch von denen geldern, so durch vertraege unter denen lebendigen von denen abziehenden zu bezahlen ist
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 231
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Abfahrtzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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