Wort davor: Abfahrtgebührnis
Abfahrtgeld
sprachliche Erläuterung:
nl. afva(e)rengelt.
Abfahrtgeld (I)
Erklärung:
Austrittsgeld.
- Belegtext:
Wer aus einer Gesellschaft austritt, soll eine Gebühr bezahlen, dan, een vrouw, naer d'afflyvicheit haers mans, en is tot geen afvaerengelt [afvarensgelt] gehouden
Datierung: 1668
Fundstelle: Stallaert I 63
Abfahrtgeld (II)
Erklärung:
Abzugsgeld für das Abziehen von einem Grundstück.
vgl.
abfahren,
Abfahrt.
- Belegtext:
Der Grundherr hat seine grundholden von denen grundgüetern selbst ab und aufzulassen ... daher auch daz gewöhnliche ab- und auffartgeld, an- und ableit dem grundherrn gehörig
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. 5 Tit. 159 § 5
- Fundstelle: Chorinsky,Mat. 438f.
Abfahrtgeld (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Gebühr für die Erlaubnis der Auswanderung.
Abfahrtgeld (II Spiegelstrich 2)
Erklärung:
auch von Sachen, die aus dem Lande kamen, wurde ein Teil dort zurückbehalten. Abschoß, Erbschaftssteuer.
Abfahrtgeld (III)
Erklärung:
Reisegeld, welches Handwerkergesellen bisweilen erhielten, wenn sie zum ersten Male auf die Wanderschaft gingen.
Wort danach: Abfahrtgeldnehmung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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