Wort davor: Abfahrt
Abfahrtbrief
Erklärung:
Erlaubnisschein zum Abzug, zur Auswanderung.
vgl.
abfahren.
- Belegtext:
ob der abfahrtbrief, abschied oder lossbrief ehenter zu ertheilen seie, als die obrigkeit von dem abfahrenden wegen deren gerhabschaften, schulden und anderen unrichtigkeiten sicher gestellet ist
Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. S. 42 Tit. 4 §§ 6ff.
- Belegtext:
solle sich gegen dem herrn genugsamb verbuergen, dass er bey einem gesetzten geding alle richtigkeit machen wolle, alsdann soll ihme der abfahrbrieff ertheilt werden
Fundstelle: FinsterwalderObs. I 2, S. 378
Wort danach: Abfahrtgebührnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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