Wort davor: Abfahrer

Abfahrt
sprachliche Erläuterung: ab(e)fart, abvert, nd., nl. affart, affvaert, afvaerd.

Abfahrt (I)

Abfahrt (I 1)
Erklärung: das Abfahren in sinnlicher Bedeutung.
vgl. abfahren.

Abfahrt (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abzug discessio, detractus.
Abfahrt (I 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung: Abreise von einem Ort, Auswanderung; Flucht.
Abfahrt (I 1 Spiegelstrich 3)
Erklärung: Abtrieb von der Alm.
Abfahrt (I 1 Spiegelstrich 4)
Erklärung: Scheiden aus dem Leben: Tod.
Abfahrt (I 2)
Erklärung: insbesondere von einem Gut.

Abfahrt (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abgang von einem Lehen oder sonstigen Besitztum.
Abfahrt (I 2 Spiegelstrich 2)
Erklärung: formelhaft: auffahrt und abfahrt, zufahrt und abfahrt.
Abfahrt (II)
Erklärung: Gebühr beim Aufgeben eines Besitztums oder Aufhören eines Dienst- oder Mietverhältnisses.
vgl. Handlohn.
Abfahrt (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: besonders Abgabe beim Abgang des Gutsinhabers vom Gute.
Abfahrt (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: Diese Gebühr meist in formelhafter Verbindung mit der für die Besitznahme des betreffenden Grundstückes gebraucht.
Abfahrt (III)
Erklärung: Das Recht der Abfahrt.
Abfahrt (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: Handänderungsgebühr bei Lehengütern.

Wort danach: Abfahrtbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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