Wort davor: aberzwingen
abessen
abessen (I)
Erklärung:
aufessen, verzehren.
- Belegtext:
ob ein solcher [vom Vater wegen Liederlichkeit] verrüeffter einem würt ohne erlouptnus ... in sin huss gienge, dz sin abesse und trunnke so soll er mit Turm gestraft werden
Datierung: 1608
Fundstelle: UriLB. 101
abessen (II)
Erklärung:
,abessendes pfand", 'abessende ware' gepfändetes lebendes Vieh.
Wort danach: abfächten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten