Wort davor: aberwinnen
Aberwinnung
Erklärung:
Abgewinnung.
- Belegtext:
ob die oder der durch einig ander herrschaft sonder sein selbst angeben und zureitzen mit recht aberwunden würde, nach der aberwindung solle alsdann solch pflicht der eigenschaft wegen ab sein
Region/Autor/Textsorte:
Oberhilbesheim bei Bingen
Fundstelle: GrW. IV 601
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Wort danach: aberwitzig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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