Wort davor: Aberkaufung

aberkennen
sprachliche Erläuterung: nd. aferkennen.

aberkennen (I)

aberkennen (I 1)
Erklärung: jemandem etwas durch Erkenntnis absprechen.

aberkennen (I 2)
Erklärung: etwas nicht anerkennen, verwerfen.
aberkennen (I 3)
Erklärung: verbieten, abschaffen, aufheben.
vgl. aberklären, abkennen, abnehmen.
aberkennen (II)
Erklärung: zuerkennen (eine Strafe, eine Schuld); ursprünglich: 'Geld durch Erkenntnis zur Strafe absprechen'. Diese Bedeutung nur dem Norden Deutschlands eigen, wo die I. Bedeutung fehlt.

Wort danach: Aberkennung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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