Wort davor: Aberbestand

aberbitten
Erklärung: Nachsicht erbitten oder erwirken gegenüber Rechtsansprüchen.
sprachliche Erläuterung: südd.
vgl. abbitten, aberflehen, erbitten.

aberbitten (I)
Erklärung: in Vermögensangelegenheiten.

aberbitten (II)
Erklärung: in Strafsachen.

aberbitten (II 1)
Erklärung: ein Dritter legt beim Gerichtsherrn Fürbitte für den Täter ein.
aberbitten (II 2)
Erklärung: Der Täter bittet um Verzeihung.

Wort danach: Aberbot

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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