Abenteuergut
Erklärung:
Ware, die nicht die Prüfung durch die Behörde bestanden hat, bei der nicht durch irgendeine amtliche Maßregel die Gewähr für gute Beschaffenheit gegeben ist, im Gegensatz zum Kaufmannsgut. Besonders in Ulm.
vgl.
Abenteuer (III),
Abenteuerbarchent,
Abenteuertuch.
Wort danach: abenteuerlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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