Wort davor: 2abel

abempfahen, abempfangen
Erklärung: sich fremde Lehen verleihen lassen.

abempfahen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere bergrechtlich: den Freifall durch seinen Antrag bewirken.

Wort danach: Abempfahung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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