Wort davor: 2abeichen

abeidigen

abeidigen (I)
Erklärung: jemanden vereidigen.

abeidigen (II)
Erklärung: Eid leisten.

abeidigen (III)
Erklärung: sich frei schwören.
vgl. abschwören.

Wort danach: abeignen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten