Wort davor: Abdrang
abdräuen
sprachliche Erläuterung:
abedrawen, nd. afdrouwen.
abdräuen (I)
Erklärung:
durch Drohungen abnötigen.
- Belegtext:
abtröuwen interminari
Datierung: 1561
Fundstelle: Maaler 8
- Belegtext:
wann do er ... an dem vogtampte was also unredlichen ... den armen burgern abedraweth ir gut
Datierung: 1758
Region/Autor/Textsorte:
Erfurt
Fundstelle: Haltaus 1
abdräuen (II)
Erklärung:
'durch Drohung zum Abzug zwingen'.
Wort danach: abdrecken
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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