Wort davor: Abdrang

abdräuen
sprachliche Erläuterung: abedrawen, nd. afdrouwen.

abdräuen (I)
Erklärung: durch Drohungen abnötigen.

abdräuen (II)
Erklärung: 'durch Drohung zum Abzug zwingen'.

Wort danach: abdrecken

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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