Wort davor: Abding

abdingen
sprachliche Erläuterung: nd., nl. afdingen.

abdingen (I)
Erklärung: Vereinbarung treffen.

abdingen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: rechtlich abkommen.
abdingen (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: Vertrag schließen.
abdingen (I Spiegelstrich 3)
Erklärung: sich durch Verhandlung abfinden, abdingen um pfennig: Buße zahlen, abbüßen.
abdingen (II)
Erklärung: sich von der Redepflicht befreien, abtreten.
abdingen (III)
Erklärung: abhandeln, abmarkten.
abdingen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: leib und gut abdingen sich ausbedingen.
abdingen (IV)
Erklärung: abkaufen.
abdingen (V)
Erklärung: abwendig machen, insbesondere bei Dienstverhältnissen.
abdingen (V Spiegelstrich 1)
Erklärung: abspenstig machen.
abdingen (V Spiegelstrich 2)
Erklärung: abschwätzen.
abdingen (V Spiegelstrich 3)
Erklärung: abspannen.
abdingen (VI)
Erklärung: abdringen, abnehmen.
abdingen (VI Spiegelstrich 1)
Erklärung: abbitten, entziehen.
abdingen (VI Spiegelstrich 2)
Erklärung: abreden.
abdingen (VII)
Erklärung: im Ding absprechen.
abdingen (VII Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit Recht aus dem Besitz vertreiben, aus der Rolle löschen, verstoßen.
vgl. abbedingen.

Wort danach: Abdingung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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