Wort davor: Abdeckrecht

abdeichen
sprachliche Erläuterung: nd. afdieken, nl. afdijken.

abdeichen (I)
Erklärung: durch einen Deich abschließen.

abdeichen (II)
Erklärung: wenn durch Vorbedeichungen die Inhaber des alten Deichs von ihrer Deichpflicht in bezug auf den alten Deich befreit werden.
vgl. ablegen, Deichfällung.

Wort danach: abdieben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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