Wort davor: abdecken

Abdecker
Erklärung: Schinder, Nachrichter.

Abdecker (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abdeckerei als Enterbungsgrund.

Wort danach: Abdeckereiberechtigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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