Wort davor: Abdankplatz
Abdankung
Abdankung (I)
Erklärung:
die Handlung dessen, der ein Amt, eine Würde niederlegt.
Sachhinweis:
Im Register zu Moser, Persönl. Staatsr. Thl. 2 (1775) ist bei 'Abdanckung' auf 'Resignation' verwiesen, wie die Reichspublizisten überhaupt dies Fremdwort bevorzugen (Pütter, Entwicklg.
II 2). Auch die modernen Staatsrechtslehrer, die eine ganze Reihe identischer Ausdrücke zusammenstellen, bringen sie unter die Gesamtbezeichnung des Verzichts; doch kann Abdankungnur
von dem Verzichtenden gesagt werden, der sein Recht schon eine Zeitlang ausgeübt hat.
- Belegtext:
Napoleon unterzeichnete am 11. april 1814 seine abdankung
v. Treitschke, Deutsche Geschichte I 557
- Belegtext:
Karl v., der das außerordentliche schauspiel seiner kronabdankung gegeben
Schiller, Abfall der Niederl. / Gödeke, krit. Ausgabe VII 327
- Belegtext:
endlich kommt auch jeweilen eine völlige niederlegung der regierung für. verschiedenheit der beweg-ursachen: bey einigen geschiehet die abdanckung gantz freywillig, bey andern
ist sie halb gezwungen und bey noch andern völlig abgenöthigt
Fundstelle: Moser,StaatsR. 24 S. 362
Abdankung (II)
Erklärung:
die Handlung, durch welche jemand aus einem Amte oder Dienste entlassen wird.
- Belegtext:
soldaten sollen inner drey tagen nach der abdanckung hinaus ziehen; hierunter solle die unabgedanckte reuterey aber u. kriegsvolck, so mit verwilligung auf die bezahlung wartet, nicht verstanden seyn
Datierung: 1606
Region/Autor/Textsorte:
Kaiser Rudolf
Fundstelle: CAustr. III 495
[weitere Angaben: Abdankung erhält dadurch den Sinn: Entlassung und Entlohnung]
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
Abdankung der Dienerschaft, Überschrift einer Reihe von Aufsätzen, die Entlassung der Staatsdiener betreffend bei
Datierung: 1785
Fundstelle: Schlözer,StAnzeigen 29
- Belegtext:
der schiffer muß ein ... tagebuch über die ganze reise führen; ... besonders gehören hinein ... die annahme oder abdankung des volkes
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 1506ff.
- Belegtext:
sonst war die abdankung der soldaten entweder ehrlich oder sie hatte eine ursache zum grunde oder sie war mit schimpf u. schande begleitet
Kirchhof, Abh. v. d. besond. Soldatenrechten (Hamburg 1762) 73
- Belegtext:
man hatte sich am kaiserlichen hof beklagt, daß Ferdinand den versuch, zur abdankung des von Magdeburg abgezogenen heeres eine anleihe aufzubringen, nicht mit seinem kredit unterstützen wollte
Ranke, Deutsche Gesch. V / S. W. Bd. 5 172
- Belegtext:
ein prinz dünkt sich vor seinem redlichen diener ein sklav ... überladet den unbequemen mann mit lobsprüchen und entfernt ihn. seht darin die ehrenvolle ursache mancher unerwarteten abdankung u. entlassung
Region/Autor/Textsorte:
Der Mann ohne Vorurtheil Abt. 2
Fundstelle: Sonnenfels,GesSchr. II 34
Abdankung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
das Wort erhält den allgemeinen Sinn von Ausscheiden aus einer öffentlichen Stellung.
- Belegtext:
die dienstentsetzung oder auch freiwillige abdankung eines mäklers soll an der börse und durch die zeitungen ... bekannt gemacht werden
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 1388
Abdankung (II Spiegelstrich 2)
Erklärung:
das Aufhören eines Rechtverhältnisses wird durch vorangehende Kündigung eingeleitet und Abdankung auch hierfür verwendet.
- Belegtext:
wann ein lehenherr dem lehenmann güter, so in lauter gebauten feldern bestehen, wegzunehmen willens wäre, wird er ... im August entweder ... schriftlich ... oder
mündlich in beisein drei zeugen die abdankung gebieten müssen; wann aber die vermiethung in häusern bestehen wurde, solle der hausherr ein monat vor dem ausgang der vermiethung
erwehntermaßen entweder selbst abdanken oder abdanken lassen. und nachdeme die abdankung also befolget ist, werden die pachter oder miethmänner gleich nach vollendeter vermiethung
... von denen gedungenen gütern oder häusern abweichen müssen
Datierung: 1785/88
Region/Autor/Textsorte:
Mendrisio, Tessin
Fundstelle: ZSchweizR.2 27 (1908) 201 § 12
- Belegtext:
die lehenmänner und pachter [sollen], nachdeme sie die rechtliche abdankung empfangen haben, aus solchen meyerhöfen nichts wegtragen dürfen
Fundstelle: ZSchweizR.2 27 (1908) 201 § 17
- Fundstelle: ZSchweizR.2 27 (1908) 201 § 18
Abdankung (II Spiegelstrich 3)
Erklärung:
Das Mittel, wodurch sich jemand verabschiedet, wird als abdank bezeichnet.
- Belegtext:
Der Genosse in der Kompagnie der schwarzen Häupter, der sich 'befreit' (verheiratet), ist den Älterleuten 'zu abdankh' eine Tonne Bier zu erstatten schuldig
Datierung: 1594
Fundstelle: Stieda-Mettig 636 nr. 117, 25
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Abdankung (II Spiegelstrich 4)
Erklärung:
da das Wort zur allgemeinen Bedeutung von Entlassung verflüchtigt war, konnte ein Platz in Dresden am äußersten Ende der Ränitzgasse den Namen Abdankeplatz erhalten,
weil 'ehedem die Missethäter bis dahin den Staupbesen bekamen und dann entlassen wurden'.
Abdankung (II Spiegelstrich 5)
Erklärung:
bei Tieren.
Abdankung (II Spiegelstrich 6)
Erklärung:
zu einer besondern Bedeutung hat sich Abdankung im Zusammenhang mit den Leichenfeierlichkeiten entwickelt (oben abdanken Sp. 26). Danach
abdankung des Toten ZRhWestfVk. 4 (1907) S. 276, gemeint ist: einem Verstorbenen den letzten Dank sagen, sich von ihm mittels einer
Rede verabschieden, die ihm für alle Liebe, die er im Leben erwiesen hat, dankt. Oft verbindet sich damit der Dank des Sprechers an das Leichengefolge für die Teilnahme an dem Akte, der damit beendet
wird, so daß sich die Entlassung, das Verabschieden anderer auch hier zeigt und eine Verbindung der beiden Bedeutungen des abdanken gegeben ist. Die Rede zu halten war das Amt eines
besondern abdankers (SchwäbWB. I 8) oder eine Obliegenheit des Gemeindelehrers (Frischbier
I 5), und hieß selbst abdankung oder die abdanket SchwäbWB. I 9; das Wort wird geradezu mit Leichensermon
wiedergegeben (Berghaus I 12b) PaulWb. (1908) S. 3.
- Belegtext:
den 3. janr. 1585 bin ich von den von Kottwitz zur Sittau zu ihres herrn vatern begräbnis gebeten worden; wenn ich denn große freunde an ihnen hatte, habe ich es ihnen nicht abschlagen sollen, auch zu
Struppen auf dem kirchhof die abdankung gethan
Fundstelle: v. Schweinichen II 195
[weitere Angaben: wie hier, so ist auch sonst für Abdankung das Halten einer Rede oder eines Spruches beim Abschluß einer feierlichen Handlung oder einer Amtszeit charakteristisch: Schmeller kennt ein Abdanken oder Ausdanken durch den Hochzeitlader an die das elterliche Haus verlassende Braut, ehe die Gäste vom Mahle aufstehen (Schmeller2 I 522), ähnlich in Schwaben (SchwäbWB. I 8); in Livland hält der abgehende Landtagsmarschall eine Abdankungsrede (Gutzeit, Livl. I 4)]
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Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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