Wort davor: abdangeln
abdanken
Erklärung:
erst nach 1500 bezeugt, aber bald über ganz Deutschland verbreitet. Da die sinnliche Anfangsbedeutung früh erloschen ist und ein abgeblaßter Gebrauch allgemein wurde, hatte das Wort vermutlich,
ehe es nachweisbar wird, schon eine längere, uns vorläufig noch verborgene, Geschichte hinter sich.
Sachhinweis:
DWB. I 18 findet die Erklärung für den Begriff des Abdankens in dem ironischen Gebrauch des Dankens, des ablehnenden Dankens; das positive Danken, das
gratias agere, tritt aber doch in den Belegen so deutlich hervor, daß sich als der Gesamtbegriff herausstellt: eine eigene oder fremde Tätigkeit durch Danken beendigen.
abdanken (I)
Erklärung:
am frühesten tritt ein intransitiver Gebrauch hervor: bei Beendigung eines rechtlichen Verhältnisses, eines öffentlichen Vorganges einen Dank aussprechen. Wie ein neu gewähltes Gemeindemitglied
bei seinem Amtsantritt von einem Dorfgenossen beglückwünscht wird (1680 HartlDorfO./ÖW. VI 169), so dankt der Gewählte bei Beendigung seiner Amtszeit oder Niederlegung seines Amts.
vgl.
Abdankung,
Abendgabe (I).
- Belegtext:
hefft de gemene begereth, dat de 64 und 100 borger ehres regimentes scholden affstan ..., sodanes iß ock geschehen u. hebben de 64 den dach affgedancket
Datierung: 1534
Region/Autor/Textsorte:
Reimer Kock, LübChronik
Fundstelle: Waitz,Wullenw. II 363
- Belegtext:
ein anderer hefft de slotell to synem gehatten officii up den stoel dargelecht u. frunthliken affgedancket
Fundstelle: Waitz,Wullenw. III 437
- Belegtext:
weren etzlige der heren upgestanden u. affgedancket
Fundstelle: Waitz,Wullenw. III 438
- Belegtext:
Jürgen Wull. were genegeth [deme keyserl. mandate] tho pareren u. affthodancken
Region/Autor/Textsorte:
LübProt.
Fundstelle: Waitz,Wullenw. III 438
- Belegtext:
J. Wollenwefer u. andere intrusi [haben sich] der stelle des rades willichlich mit affdancke begeven
Fundstelle: Waitz,Wullenw. III 446
abdanken (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
das Abdanken, erst die Begleiterscheinung des Scheidens aus einem Amte, wird zur Bezeichnung des Scheidens selbst. Ohne Beziehung auf das Niederlegen eines Amtes soviel als: sich freundlich verabschieden.
- Belegtext:
[So erzählt Mathesius vom Wormser Reichstage 1521, daß Luther] der key. Maj. u. allen stenden des reichs auffs aller unterthenigste u. demütigste abdancket u. sich allen aufs niedrigste befohlen
Datierung: 1566
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Historien von Dr. M. Luther 27
abdanken (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
schon im 16. Jahrhundert abgeblaßt zu einem einfachen Ausscheiden aus einem Kollegium oder einer Genossenschaft.
- Belegtext:
wen Unvermögen oder sonstige ansehnliche Ursachen Mitglied zu bleiben hindern magk mit ehren abdancken. wer aus Übermut und Widerwillen ausscheiden
will, ohne ein Jahr das Gildemeisteramt verwaltet zu haben, dem soll kein abdancken zuegelassen werden
Datierung: 1572
Region/Autor/Textsorte:
Privilegien der Schützengilde zu Cöln
Fundstelle: Fidicin IV 385
Faksimile des Originaldrucks
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
es soll keinem officier frey stehen abzudancken, wann er ins feld geführt oder sonst zu verrichtung seiner dienste commandirt wird
Datierung: 1736
Region/Autor/Textsorte:
HannovKriegsartikel a. 133
Fundstelle: BrschwLO. III 34
- Belegtext:
Erzbischof Salentin van Isenberg vorhabens, das stift Coln u. churfürstendomb zu resignern, abzudanken u. ein dochter von Arburch zu truwen
Fundstelle: BuchWeinsberg II
- Belegtext:
1577 einer van Manderscheit im dom abdankte capitular zu sin
Fundstelle: BuchWeinsberg II 346
abdanken (I Spiegelstrich 3)
Erklärung:
das Abdanken, auch auf die höchste Würde im Staat angewendet, wird meistens abstrakt gebraucht; der Gegenstand der Entsagung selten hinzugefügt.
- Belegtext:
seiner cron abdancket
Datierung: 1664
Fundstelle: Hohenberg VIII V. 412
- Belegtext:
endlich wurde Lotharius i. dermaßen schwermütig, daß er a. 855 das reich abdanckte u. zu Prüm ein mönch wurde
Datierung: 1721
Fundstelle: Hahn,Staatshist. I 180
- Belegtext:
zu diesem ende dankte August das consulat ab
Wieland nach PaulWB. I 3
- Belegtext:
habe auch nach gehaltenem begräbniß den fürstlichen personen u. adelichen frauenzimmern in der alten stuben abgedanket
Hans v. Schweinichen Lebensbeschreibung z. Jahre 1593 / Büschings Ausg. III 46
abdanken (II)
Erklärung:
aus dem Grundgedanken: eine eigene Tätigkeit beendigen entwickelt sich der transitive Gebrauch: machen, daß andere ihre Tätigkeit beendigen.
- Belegtext:
[Erzb. Sallentin von Köln, der das Erzbistum] 'uffgesagt u. renuncieirt' [hat,] 'uff den dritten tag dankt er sinem hoffgesinde ab u. zouch in sin grafschaft'
Datierung: 1577
Fundstelle: BuchWeinsberg II 355
[weitere Angaben: die Entlassung des Hofgesindes wahrscheinlich noch ganz sinnlich verstanden; er dankte ihnen für ihre Dienste, belohnte sie etwa noch durch ein 'abdankgeld' (CCDaniae IV 311 § 65)]
abdanken (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
neben die Konstruktion des Wortes mit dem Dativ tritt schon im 17. Jahrhundert die mit dem Akkusativ und verdrängt jene zuletzt.
- Belegtext:
abgedanckte soldaten sollen von denen landgerichten u. obrigkeiten sich alsobalden aus dem lande zu packen angehalten werden
Datierung: 1606
Region/Autor/Textsorte:
K. Rudolf II
Fundstelle: CAustr. I 4
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
weiln den [!] apotheker umb kheine warnung gibe, so es einer ers. gemeine will, wirdt man ihm abdankhen
Datierung: 1607
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 110
- Belegtext:
die waysen sollen nach ordentlicher empfangener rechnung von vormuenden ihnen der vormundschafft abdancken, sie quitiren und loß sagen
Fundstelle: BöhmStR. 1614 Kap. 18, 18
[weitere Angaben: hundert Jahre später verstand man das schon nicht mehr: wann denen waisen von denen vormündern eine ordentliche reitung geschicht, so seynd alle waisen schuldig, denen vormündern wegen ihrer vormundschafft dancksagung zu thun 1721 BöhmStR. 191]
- Belegtext:
ich habe verstanden, daß Don Juan ganz abgedankt u. entlassen worden
Datierung: 1664
Region/Autor/Textsorte:
Privatbriefe K. Leopolds I. Tl. 1 (1903)
Fundstelle: Leopold I. Privatbriefe I 67
- Belegtext:
Dorfgenossen sollen auf guethaißen der herschaft geschworne erwehlen u. abdanken, wie es die gelegenheit geben mächt
Datierung: 1680
Region/Autor/Textsorte:
HartlDorfO.
Fundstelle: ÖW. VI 170
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
den völkern abdanken
Datierung: um 1700
Region/Autor/Textsorte:
Ulm
Fundstelle: SchwäbWB. I 8
- Belegtext:
[dem Revaler Magistrat wurde freigestellt, Stadtbediente, die den gebührenden Respekt beiseite gelassen hatten], nach ihrem verhalten beyzubehalten oder abzudanken
Datierung: 1710
Fundstelle: RevalStR. II 378
[weitere Angaben: Kapitulation mit Gen.-Lieut. Bauer]
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ein abgedankter officier
Lessing, Minna v. Barnhelm II 2
- Lessing, Minna v. Barnhelm IV 2
[weitere Angaben: an andern Stellen ein verabschiedeter offizier II 9; me voilà réformé IV 2, d.h. zugleich ein ausgemusterter Offizier; deshalb wird in Gegensatz gestellt: beibehalten oder abdanken]
abdanken (II Spiegelstrich 2)
Erklärung:
wie Menschen werden auch Tiere nach getaner Arbeit abgedankt: der Jäger dankt die Hunde ab (Adelung I 17), wie er die Hunde zuvor 'gegrüßt'
(SspLR. II 61, 4), d.h. angetrieben hat.
Wort danach: Abdankgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten