Wort davor: A-B-C

abchoren

abchoren (I)
Erklärung: um geistliche Bewilligung zur Ehe zwischen nahen Verwandten ansuchen.

abchoren (II)

abchoren (II 1)
Erklärung: eines Eheversprechens gerichtlich entbinden.

abchoren (II 2)
Erklärung: eine Verlobung (vor dem Chorgericht oder einverständlich) auflösen.
vgl. abkuren.

Wort danach: abdangeln

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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