abchoren
abchoren (I)
Erklärung:
um geistliche Bewilligung zur Ehe zwischen nahen Verwandten ansuchen.
abchoren (II)
abchoren (II 1)
Erklärung:
eines Eheversprechens gerichtlich entbinden.
abchoren (II 2)
Erklärung:
eine Verlobung (vor dem Chorgericht oder einverständlich) auflösen.
vgl.
abkuren.
Wort danach: abdangeln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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