Wort davor: Abbuße

abbüßen

abbüßen (I)
Erklärung: büßend abtragen.

abbüßen (I 1)
Erklärung: eine Strafe abtragen, eine Übeltat sühnen.

abbüßen (I 2)
Erklärung: eine Schuld.
abbüßen (II)
Erklärung: mit Buße belegen, strafen.

Wort danach: Abbüßung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten