Wort davor: Abbürger

(abbusemen)
Erklärung: einen Leibeigenen von einer Herrschaft beanspruchen.
sprachliche Erläuterung: nd. afboeszmen, afbûsemen.
Wortbildungshinweis: zu Busen.

Wort danach: Abbuße

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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