Wort davor: Abbudetag

(abbühren)
sprachliche Erläuterung: nd., nl. afbören, -beuren, -buren, -boeren, -berren.

abbühren (I)
Erklärung: eine Zahlung erheben.

abbühren (II)
Erklärung: zurückhalten.

Wort danach: Abbund

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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