Wort davor: Abbruch
abbrüchig
sprachliche Erläuterung:
Nbf. abbruckig; nd. afbrokich.
abbrüchig (I)
Erklärung:
von Personen: hinderlich.
- Belegtext:
wir wöllen diesem vertrag nicht abprüchig noch entgegen sein
Datierung: 1353
Fundstelle: SchwäbWB. I 7
abbrüchig (II)
Erklärung:
von Sachen.
abbrüchig (II 1)
Erklärung:
schädlich.
abbrüchig (II 2)
Erklärung:
in Abgang geraten.
- Belegtext:
domite die messen ... nicht abebruchig noch fellig erfunden werden
Datierung: 1496
Fundstelle: MittOsterland 5 (1862) 305
abbrüchig (II 2 Spiegelstrich 1)
Wort danach: Abbrüchigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten