Wort davor: abbläuen
abbleiben
Erklärung:
wegbleiben.
sprachliche Erläuterung:
nl. afblijven.
- Belegtext:
wo iemand von der gebotenen frohn abbleibt ohne wichtige ursachen oder vor verstrichener tagszeit betrüglich davon abgehet
Datierung: 1687
Region/Autor/Textsorte:
Neidenau
Fundstelle: OStR. I 1025
Faksimile
- Belegtext:
wenn ein Matrose böswillig den Dienst verläßt, kann der Schiffer eenen anderen in plaetse van den affgeblevene tsijnen coste mach hueren
Fundstelle: CoutAnvers IV 162 (nr. 185)
Volltext
- digitalisiert im Rahmen von "Recht uit de Lage Landen"
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. Nachtr. I 3
Wort danach: abborgen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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