Wort davor: abbitten

Abbitten

Abbitten (I)
Erklärung: Bitte um Verzeihung.
Sachhinweis: In Niederösterreich im 16. und 17. Jahrhundert; Die substantivische Selbständigkeit des Wortes, gekennzeichnet durch den Artikel und die typischen Adjektiva, scheint im 17. Jahrhundert, nachdem sich Abbitte eingebürgert hatte, verblaßt zu sein.

Abbitten (II)
Erklärung: (Bitte um) Verabschiedung.

Wort danach: Abbittung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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