Wort davor: Abbitte
abbitten
sprachliche Erläuterung:
nd., nl. afbidden (nicht zu verwechseln mit afbaden = verlieren, aufgeben: DStChr. XVI, 567), helgol. ufbed, dän. afbede, schwed. afbedja. Vielfach liegt in dem Worte außer dem Gedanken der Bitte zugleich der ihrer Wirkung.
abbitten (I)
Erklärung:
herausbitten von jemandem.
abbitten (I 1)
Erklärung:
einen Gegenstand; übertragen: eine Antwort.
sprachliche Erläuterung:
nach Brinckmeier II Suppl. 1 zu afbidden = sich etwas leihen, 1345 ohne Beleg.
- Belegtext:
dat wy en ny aff ghebidden eder -gemanen kunden, dat se uns [gerichtlich] antworden wolden
Datierung: 1378
Fundstelle: Richter,Paderb. I Anh. S. 63 Art. 5
abbitten (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
weniger deutlich: einen Eid abverlangen, wohl auch abnehmen.
- Belegtext:
darumme mochte, [laut Schiedspruch, der Beklagte] sik noch untladen, also he er boden [zuvor angeboten] hadde. welken eet de scedeslude afbeden
Datierung: 1409
Fundstelle: OstfriesUB. II 710 nr. 1752
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abbitten (I 2)
Erklärung:
eine Person von ihrem Machthaber herausbitten.
vgl.
abbitten (III).
abbitten (I 2 a)
Erklärung:
allgemein: vom Meister; von den Eltern (die Braut verlangen: SiebbWB. I 5), von der Bürgerschaft.
- Belegtext:
de droste ... und her Otte van Pouch quemen to unsen borgeren und beden on af ore besten soldener
Datierung: 14. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: MagdebChr. I 167, 15
abbitten (I 2 a Spiegelstrich 1)
Erklärung:
von der Herrschaft.
- Belegtext:
[ein Bote wird gesandt] ad deprecandos vulgo abzwpiten homines a sua dominatione, ne boves regiae maiestatis abigere cogerentur
Datierung: 1538
Fundstelle: QKronstadt II 566, 24
abbitten (I 2 b)
Erklärung:
reflexiv: Urlaub erbitten, erwirken.
vgl.
ausbitten.
abbitten (I 2 c)
Erklärung:
prägnant: einen Straffälligen freibitten.
- Belegtext:
ind ... 11 woirden onthouftet, ... ind ein vrouwe wart avegebeden
Datierung: 1438
Region/Autor/Textsorte:
Köln
Fundstelle: KölnChr. II 177, 28
[weitere Angaben: vgl. 69, 3]
- Belegtext:
[Eine Ehefrau, der Untreue mit einem Pfaffen überführt, erbat von ihrem Manne Gnade für sich] den pfaffen pat sie auch ab
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Rosenplüt
Fundstelle: Keller,Erzähl. 370
- Belegtext:
eine magd hat den jüngsten [zu köpfenden Knecht] abgebeten und zur ehe genommen, den andern haben sonsten ehrliche weiber abgebeten
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: QFrankfG. II 396
abbitten (II)
Erklärung:
nahe steht bitten, von etwas Abstand zu nehmen. Daher:
abbitten (II 1)
Erklärung:
um Schulderlaß bitten.
- Belegtext:
ab wir icht abe beiten dire schult durch goit ader durch unser herren willen ... das schuln wir nicht abe slan von den zwenzich marken [jährlicher Teilzahlung]
Datierung: 1325
Fundstelle: PaulinzelleUB. 185 nr. 184
- Belegtext:
haben [1675] die Breysacher ... das gottshaus Wunnenthal mit 200 thaler contribution anlege wolle, ist aber von zwo closterfrauwen widerumb abgebetten worden
Fundstelle: FreibDiözArch.2 1 (1900) 216
- Belegtext:
der ime [sich] ain anforderung abpiten laßt oder nachgibt
Region/Autor/Textsorte:
Kufstein
Fundstelle: ÖW. II 32, 22
abbitten (II 2)
Erklärung:
um Straferlaß oder Verzeihung bitten.
abbitten (II 2 a)
Erklärung:
intransitiv oder mit dem Akkusativ der Missetat, dem Dativ des Verletzten.
- Belegtext:
welchir das bricht, der sal ffumf mark ... gebin, und nicht abeczubetin
Datierung: 1417
Fundstelle: PosenStB. I 100
- Belegtext:
o krebiß, ir hat mich sere geschant. / wörde mirs nicht abegebetten, / ich welde uch hi met fußen threten
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MdFabeln 56 V. 3623
- Belegtext:
welicher weinschenkher mit den ... verordneten wolt kriegen oder sie schelten, sol ain gulden in die khamer vervallen sein und darzue ... in das abtragen und -piten
Datierung: 1503
Fundstelle: KitzbühelStR. 88
- Belegtext:
wer den andern ... schilt ... der soll im daz wider abpitten
Datierung: 1565
Fundstelle: RaurisLR. 225, 5
- Belegtext:
hot im dy injurien abgebeten
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Görlitz
Fundstelle: NLausMag. 71 (1895) 36
- Belegtext:
nach mallen einer dem andern umb gottes undt christlicher liebe willen abgebetten
Datierung: 1610
Fundstelle: ZMährSchles. 11 (1907) 307
- Belegtext:
endlich ... bath er mirs ab und sagte: ich solte es nicht übel nehmen ...; ließ mich also, wie ers abbath, wieder besänfftigen
Datierung: 1696
Fundstelle: Reuter,Schelmuffsky Kap. 6
- Belegtext:
dem andern vorhero die gegebene schmachreden abgebiettet werden
Datierung: 1726
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 103, Z. 41
[weitere Angaben: dort oft, zum Beispiel IX 112,9. 470,18. 569,34.35; X 143,25; XI 46,26]
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- Belegtext:
di muts hem det ufbed
Fundstelle: Siebs,Helgoland 196
[weitere Angaben: vergleiche 298]
abbitten (II 2 a Spiegelstrich 1)
vgl.
nachsagen.
abbitten (II 2 b)
Erklärung:
mit dem Akkusativ der Person.
abbitten (II 2 c)
Erklärung:
sich abbitten lassen mit dem Genitiv oder Akkusativ.
abbitten (II 3)
Erklärung:
um Vertagung einer Gerichtsverhandlung bitten. Wenigstens paßt dies nach J. Grimms Vermutung (JbGemDR. I 264) auf folgende Stelle.
- Belegtext:
item so hebben die scheepen van Hysvelt vor een gude alde gewoenten, unde niet voer recht, so wanneer dat der lateldach is, dat men dair derdewerf richten [unde] imande vredelois leggen sal, so bidden die scheepen den richter den dag af
Fundstelle: GrW. VI 721 § 4
abbitten (II 4)
Erklärung:
bittend, d.i. in milder Form, ablehnen.
abbitten (II 4 a)
Erklärung:
amtlich: einen Antrag.
- Belegtext:
ist der [erste] artikel durch die schildlüt gemittelt, es sölle bliben wie von alter har ... demnach haben zuo dem anderen die puren begert brief und sigel umb den ersten artikel,
ist in ouch abgebetten worden. zuo dem dritten haben sy begert den kosten und schaden an die von Wyl; haben die schildlüt aber [abermals] sy gebetten
Datierung: 1530
Fundstelle: EidgAbsch. IV 1 b S. 492 nr. 245
abbitten (II 4 b)
Erklärung:
privatseitig: eine Amtsübernahme.
- Belegtext:
die gemeineste ursachen, warum man die vormundschafften abzubitten pfleget, seynd, daß er, der erbetene oder ernannte vormund, alt oder kräncklich seye ...
Datierung: 1745
Fundstelle: Moser,StaatsR. XVIII B. 3 Kap. 92 § 4
abbitten (II 4 b Spiegelstrich 1)
- Belegtext:
daß, wann dergleichen zur vormundschafft beruffene personen gesehen haben, man habe kein ... zutrauen zu ihnen, sie selbsten die vormundschafft ... abgebeten haben
Fundstelle: Moser,StaatsR. XVIII B.3 Kap.92 § 11
abbitten (III)
Erklärung:
bitten um Weggang oder Beendigung.
vgl.
abbitten (I 2).
abbitten (III 1)
Erklärung:
transitiv: abwendig machen.
vgl.
abdringen,
abrufen,
2abspannen.
- Belegtext:
wer dem andern sein kunden abbittet oder abledt
Datierung: 1545
Region/Autor/Textsorte:
Rottweil
Fundstelle: SchwäbWB. I 6
abbitten (III 2)
Erklärung:
intransitiv: seinen Abschied erbitten; kündigen (und aus dem Amte scheiden).
vgl.
abbeten.
Wort danach: Abbitten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten