Wort davor: Abbitte

abbitten
sprachliche Erläuterung: nd., nl. afbidden (nicht zu verwechseln mit afbaden = verlieren, aufgeben: DStChr. XVI, 567), helgol. ufbed, dän. afbede, schwed. afbedja. Vielfach liegt in dem Worte außer dem Gedanken der Bitte zugleich der ihrer Wirkung.

abbitten (I)
Erklärung: herausbitten von jemandem.

abbitten (I 1)
Erklärung: einen Gegenstand; übertragen: eine Antwort.
sprachliche Erläuterung: nach Brinckmeier II Suppl. 1 zu afbidden = sich etwas leihen, 1345 ohne Beleg.

abbitten (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: weniger deutlich: einen Eid abverlangen, wohl auch abnehmen.
abbitten (I 2)
Erklärung: eine Person von ihrem Machthaber herausbitten.
vgl. abbitten (III).

abbitten (I 2 a)
Erklärung: allgemein: vom Meister; von den Eltern (die Braut verlangen: SiebbWB. I 5), von der Bürgerschaft.
abbitten (I 2 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: von der Herrschaft.
abbitten (I 2 b)
Erklärung: reflexiv: Urlaub erbitten, erwirken.
vgl. ausbitten.
abbitten (I 2 c)
Erklärung: prägnant: einen Straffälligen freibitten.
abbitten (II)
Erklärung: nahe steht bitten, von etwas Abstand zu nehmen. Daher:

abbitten (II 1)
Erklärung: um Schulderlaß bitten.
abbitten (II 2)
Erklärung: um Straferlaß oder Verzeihung bitten.

abbitten (II 2 a)
Erklärung: intransitiv oder mit dem Akkusativ der Missetat, dem Dativ des Verletzten.
abbitten (II 2 a Spiegelstrich 1)
vgl. nachsagen.
abbitten (II 2 b)
Erklärung: mit dem Akkusativ der Person.
abbitten (II 2 c)
Erklärung: sich abbitten lassen mit dem Genitiv oder Akkusativ.
abbitten (II 3)
Erklärung: um Vertagung einer Gerichtsverhandlung bitten. Wenigstens paßt dies nach J. Grimms Vermutung (JbGemDR. I 264) auf folgende Stelle.
abbitten (II 4)
Erklärung: bittend, d.i. in milder Form, ablehnen.

abbitten (II 4 a)
Erklärung: amtlich: einen Antrag.
abbitten (II 4 b)
Erklärung: privatseitig: eine Amtsübernahme.
abbitten (II 4 b Spiegelstrich 1)
abbitten (III)
Erklärung: bitten um Weggang oder Beendigung.
vgl. abbitten (I 2).

abbitten (III 1)
Erklärung: transitiv: abwendig machen.
vgl. abdringen, abrufen, 2abspannen.
abbitten (III 2)
Erklärung: intransitiv: seinen Abschied erbitten; kündigen (und aus dem Amte scheiden).
vgl. abbeten.

Wort danach: Abbitten

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