Wort davor: abbinden
Abbitte
sprachliche Erläuterung:
nd. afbede, dän. afbed(else), afbigt, schwed. afbön, früher auch afbedjelse.
vgl.
Abbet,
Bitte,
Entschuldigung,
Entschuldung,
Fürbitte.
Abbitte (I)
Erklärung:
gegenüber dem Verletzten oder seinem Vertreter: Bitte um Verzeihung, besonders wegen eines begangenen Delikts; oft Strafe (neben anderer) oder Strafersatz.
Sachhinweis:
v.Amira,Stab 17f.; L.Perels/BeitrRWB. 5f.
- Belegtext:
sol der schmeher die straff ... geben und die abbitte thun
Datierung: 1597
Fundstelle: PeineStat. 250
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll ... der entfüehrer ... gestrafft, und benebens zur abbit gegen den eltern ... angehalten werden
Datierung: 1657
Fundstelle: NÖLO. II Art. 79 § 1
- Belegtext:
alßo ist er ... wegen ausgestoßenen injurienworth eine abbitt zu geben schuldig
Datierung: 1727
Fundstelle: BeitrSteirG. 25 (1893) 124
- Belegtext:
Weiber haben ... nebst der abbitt den wagstein ... zu tragen
Datierung: 1747
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 393, 41
[weitere Angaben: vergleiche VIII 59, 9; X 126, 42]
Abbitte (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Oft der Form nach juristisch qualifiziert, was sprachlich durch formelhafte Zusammenstellung mit öffentlich, bürgerlich, christlich und anderem mehr zum Ausdruck kommt.
- Belegtext:
Der Beleidiger bleibt verfestet, er habe denn strafe erleget und den geschmäheten eine christliche abbitte getan, doch ist hiedurch niemand benommen, seine
injurien-klage auch nach den gemeinen rechten peinlich oder bürgerlich anzustellen
Datierung: 1544
Fundstelle: HannovStKdg. 223
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Abbitte (I Spiegelstrich 2)
- Belegtext:
soll sie ... derselben allhier im gerichte eine öffentliche abbitte thun vndt die fürstl. straffe ablegen
Datierung: 1660
Fundstelle: HelgolGerProt. 128
[weitere Angaben: vergleiche ÖW XI 88, 19.25]
- Belegtext:
Der verklagte Beleidiger soll eine bürgerliche abbitte zu thun ... schuldig seyn
Datierung: 1698
Fundstelle: Seidenberg 182
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- Belegtext:
Wenn die Beleidiger sich güetig vertragen und in guet abbitten, so sein sie umb sechss schilling 2 (pfennig) zu straffen. wo die abbitt umb gottes willen beschiecht,
verwandelt ein ieder lantgerichtsstraff zwaiunddreissig gulden
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 259, Z. 27
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- Belegtext:
abbitt vor chorgricht
Datierung: 1743
Fundstelle: BernChorg. I 2
[weitere Angaben: vergleiche Frauenstädt,Blutr. 230 nr. 66; PreußALR. II 20 §§ 600-602]
Abbitte (I Spiegelstrich 3)
- Belegtext:
offentlig afbed
Datierung: 1637
Fundstelle: CCDan. IV 696 nr. 599
- Datierung: 1683
Fundstelle: DanskeLov II 11, 11
- Belegtext:
afbigt
[weitere Angaben: Søe-Krigs-Artikels-Brev v. 8.I. 1752 §§ 541.546.625.636, Kr Art.-Brev. v. 29. VII. 1756 §§ 681.683 / alles bei Schou, Chronologisk Register IV2 (1795)]
Abbitte (I Spiegelstrich 4)
Erklärung:
Bei Ehrverletzungen erscheint Abbitte, auch sprachlich, verbunden mit Versöhnung, (Ehren)erklärung, Widerruf.
- Belegtext:
[z.B. soll Injuriant nur 30 M Buße zahlen, würde er] sich zu christlicher abbitte und versöhnung gegen dem verletzten theile erbieten
Datierung: 1591
Fundstelle: EiderstLR. 114
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
formelhaft, wie heute 'revozieren und deprezieren', klingt, das er ihm ... wegen der injurien einen offentlichen wiederruf und abbitte thun ... solte
Datierung: 1607
Region/Autor/Textsorte:
Aulosen
Fundstelle: BrandenbSchSt. II nr. 222 S. 422
- Belegtext:
wolte ... die beleydigende perschon ... nach erkäntnüs ... der ... ältisten sich zur versöhnung und abbitt nicht bequemen, ... so soll er der nachbarschafft den. 15 verfallen, und die sache soll vor ... gericht gebracht werden
Datierung: 1720
Region/Autor/Textsorte:
Groß-Schenk
Fundstelle: SiebbKorrBl. 29, 139
Abbitte (I Spiegelstrich 5)
Abbitte (I Spiegelstrich 6)
- Belegtext:
Da Kronprinz Friedrich durch erwehnte ad acta beschehene declaration und abbitte solche beleidigung in dem arrest sehr bereuet
Datierung: 1730
[weitere Angaben: Cöpenick / Urteil des Kriegsgerichtes]
Abbitte (I Spiegelstrich 7)
Sachhinweis:
im übrigen die zahlreichen Duellverordnungen des 17. und 18. Jahrhunderts.
- Belegtext:
Beleidiger ist auf verlangen des beleidigten ... zum widerruf, zur abbitte oder zur ehrenerklärung anzuhalten
Datierung: 1840
Fundstelle: HannovCrimGB. Art. 266
- Belegtext:
dagegen ist auf abbitte, ehrenerklärung und widerruf ferner nicht zu erkennen
Datierung: 1841
Fundstelle: SachsenAltenbCrimGB. Art. 202
Abbitte (II)
Erklärung:
gegenüber der Justizgewalt: Bitte um Straferlaß.
- Belegtext:
Wer dem Backverbot an Feiertagen zuwiderhandelt, soll mit einem drilling bier ohne abbitte und begründung ... strafbar werden
Datierung: 1604/91
Region/Autor/Textsorte:
WarburgStat. Art. 20
Fundstelle: ZRhWestfVk. 4 (1907) 258
Abbitte (III)
Erklärung:
gegenüber dem Amtsherrn: Bitte um Amtsentlassung; Abschied.
Wort danach: abbitten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten