Wort davor: abbilligen

abbinden
sprachliche Erläuterung: nd. afbinden.

abbinden (I)
Erklärung: losbinden.

abbinden (I 1)
Erklärung: untersagen, aufheben.

abbinden (I 2)
Erklärung: absprechen.
vgl. abfinden.
abbinden (I 3)
Erklärung: eine Schuld bezahlen.
abbinden (II)
Erklärung: (fertig binden) erledigen, beendigen, abfertigen.

Wort danach: Abbitte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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