Wort davor: abbilligen
abbinden
sprachliche Erläuterung:
nd. afbinden.
abbinden (I)
Erklärung:
losbinden.
abbinden (I 1)
Erklärung:
untersagen, aufheben.
abbinden (I 2)
Erklärung:
absprechen.
vgl.
abfinden.
- Belegtext:
darumme hebbe wy dem hilghen gheiste de mölen mit alle erer tobehöringe togebunden ... und hebben ... vrowen F. de mölen ... afgebunden und afgerichtet und mit rechte uthe der mölen entwered
Datierung: 1430
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig
Fundstelle: Haltaus 1
abbinden (I 3)
Erklärung:
eine Schuld bezahlen.
- Belegtext:
den bären abbinden
Fundstelle: DWB. I 13
abbinden (II)
Erklärung:
(fertig binden) erledigen, beendigen, abfertigen.
Wort danach: Abbitte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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