Wort davor: Abbild
abbilligen
Erklärung:
absprechen.
vgl.
abwilligen.
- Belegtext:
daz uns wandel nymand abebylliche von dem richter ...; und ab uns daz abegebillecht worde nach der briffe lute, zo hoffe wir, daz wir duch billich blibe mueßin by stadrechte
Datierung: 1428
Fundstelle: BürgelUB. 388
Wort danach: abbinden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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