Wort davor: Abbezahlung

abbieten
sprachliche Erläuterung: nd. afbêden.

abbieten (I)
Erklärung: verbieten, abschaffen.

abbieten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: einziehen.
vgl. absagen.
abbieten (II)
Erklärung: fortschicken, absetzen.
abbieten (III)
Erklärung: (Bei Versteigerungen) überbieten.
abbieten (IV)
Erklärung: aufbieten.
abbieten (V)
Erklärung: widerrufen, ein früheres Gebot aufheben.

Wort danach: Abbild

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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