Wort davor: abbestatten
abbestehen
Erklärung:
abmieten.
vgl.
abbeständen.
- Belegtext:
wöllicher ainem ain huss oder laden abbestät [und vor Ablauf der Mietszeit weg will, so ist der Hausherr] des husszinss zuo dem wearttig, der im abbestanden hät
Datierung: 1493
Fundstelle: TübStR. 51
Wort danach: Abbet
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