Wort davor: abbergen

abberufen

abberufen (I)
Erklärung: sich berufen.

abberufen (II)
Erklärung: heute: zurückrufen von Gesandten, Beamten usw.; einberufen von Kriegspflichtigen aus dem Ausland.
vgl. abrufen.

Wort danach: Abberufung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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