Wort davor: abbekennen
abbelieben
- Belegtext:
das Spitalhaus, das Privatleute geraume Zeit in possession gehabt und der gemeinden abbeliebt hatten, geht wieder in Gemeindebesitz über
Datierung: 1654
Fundstelle: KlArchRhProv. II 113
Wort danach: abberaden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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