Wort davor: abbedingen
abbehalten
Erklärung:
abgewinnen.
sprachliche Erläuterung:
nd. afbehalden.
vgl.
abbeheben.
- Belegtext:
dat erfflycke guet voir syn wytlyke dienstmans guet aff behalden ... myt so slechten worden
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Dortm.-Wesel R. 42
Fundstelle: DortmStat. 294
Faksimile
- Belegtext:
daß E. vigore dictae transactionis allein das halber statten sol, so seinem brudern mit recht abbehalten würde, ... und ob auch das mit recht an oder abbehalten
seyn möge gesagt werden, welches vertragsweiß ... einer zu entrichten schuldig seyn erkent würd
Datierung: 1638
Fundstelle: Meichsner,Dec. II 449
- Fundstelle: Meichsner,Dec. II 208
Wort danach: abbeheben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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