Wort davor: abbaken

abbannen

abbannen (I)
Erklärung: durch Banndrohung abzwingen.

abbannen (II)
Erklärung: "abfinden, apanagiren" Adelung2 I 37 s.v. abfinden.

Wort danach: Abbate

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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