Wort davor: abbaken
abbannen
abbannen (I)
Erklärung:
durch Banndrohung abzwingen.
- Belegtext:
wie wol seine kirche selbs drum zürnet und geben jtzt für, sie wöllens jm [dem Herzog von Braunschweig das Bistum Hildesheim] abbannen
Datierung: 1541
Fundstelle: Dietz,LutherWB. 3
abbannen (II)
Erklärung:
"abfinden, apanagiren" Adelung2 I 37 s.v. abfinden.
- Belegtext:
abgebannte brüder
Datierung: 1793
Fundstelle: Adelung2 I 37 s.v. abfinden
Wort danach: Abbate
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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