Wort davor: abäußern
Abäußerung
Erklärung:
,expulsio hominis proprii".
- Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 1
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
"Die Abäusserung ist eine gerichtliche Handlung wodurch der eigenbehörige Wehrfester mit seinen Kindern und unbewilligten Gläubigern auf Anhalten des Gutsherrn nach vorhergegangener richterlicher
Erkenntnis von der Sätte abgewiesen wird."
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. I 1ff.
Wort danach: Abauung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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