Wort davor: abborgen
Abbot
sprachliche Erläuterung:
nd. afbot.
Abbot (I)
Erklärung:
Gebot, Verbot.
Abbot (II)
Erklärung:
Widerruf.
- Belegtext:
do ... vorschreff to dage to Bergen koning Kersten alle zestede myt deme copman. alse alleding berede was, quam affbot 3 stunden, tovoren de bassuno klingede
Datierung: 1479
Fundstelle: Bergenfahrer 373
Wort danach: abbotten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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