Folgende Personen und Institutionen haben den Aufbau des Online-Textarchivs des DRW unterstützt:
Wir danken
an dieser Stelle herzlich den Erben von Wilhelm Ebel für ihr
Einverständnis zur Internetpublikation der Altfriesischen Rechtsquellen und des Goslarer
Stadtrechts sowie Herrn Professor Adolf Laufs für sein Einverständnis
hinsichtlich der von ihm herausgegebenen Reichskammergerichtsordnung von 1555. Frau Dr. Dietlinde
Munzel-Everling hat freundlicherweise den von ihr hergestellten elektronischen Text des Landrechts der Homeyerschen
Sachsenspiegelausgabe beigesteuert. Den Herausgebern des "Oberbayerischen Landrechts Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346",
Herrn Professor Dr. Hans Schlosser und Herrn Dr. Ingo Schwab, sowie Herrn Dr. Peter
Rauch vom Böhlau Verlag (Köln Weimar Wien) sei herzlich für ihre Bereitschaft
gedankt, den Text der Quellenedition dem Textarchiv des DRW nicht nur intern, sondern
auch für seine Internetpräsentation zu überlassen. Dadurch kann der Text dieses wichtigen
Landrechtsbuchs in ganz neuer Weise genutzt werden. Dass die Quellenedition mit Kommentar
und Übersetzung ein wissenschaftliches Werk hohen Ranges darstellt, möge beigefügtes
Faksimile zweier Kommentarseiten zeigen, die auch verdeutlichen, dass im Internet
bereitgestellte Volltexte jeweils nur die Grundlage der eigentlichen wissenschaftlichen
Arbeit sein können. Schließlich danken wir der Forschungsstelle des Mittelhochdeutschen Wörterbuchs in Trier für
die Bereitstellung des Freiberger Stadtrechts und von S. 1-316 des Augsburger Stadtrechts, die in diesem Rahmen digitalisiert wurden.