Majorwährschaft
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
in Frankfurt a.M. Bezeichnung für eine Besitzübertragung sub sigillo maiori des Rats und die diese bezeugende Urkunde; Gegensatz: Minorwährschaft.
vgl.
Gewähr (IV).
- Belegtext:
maior werschafften de annis 1546 - 1554
[Aufschrift eines Amtsbuchs im Stadtarchiv Frankfurt]
- Belegtext:
mit solchem grossen insiegel seynd die vornehmste brieff ueber gemeiner statt sachen, als ... auch die brieff ueber die bey der cantzley ergangene wehrschafften und beschehene kauff-liegender gueter,
gesiegelt worden, dahero man dise wehrschafften und brieff gemeinlich major-wehrschafften genannt, dieweil sie mit disem, als dem grossen, insiegelt gesiegelt worden
Datierung: vor 1749
Fundstelle: Moser,StaatsR. 40 S. 410