A. Akademientag in Hannover

Präsentation und Kurzvorträge

Als Willkür noch Recht war – Das Deutsche Rechtswörterbuch auf dem Akademientag in Hannover

Die Forschungsstelle „Deutsches Rechtswörterbuch“ wird sich am diesjährigen „Akademientag“ der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften beteiligen. Die Veranstaltung findet am 18. Juni 2012 von 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr an der „Gottfried Wilhelm Leibniz Universität“ in Hannover (Welfenschloss, Welfengarten 1, 30167 Hannover) statt.

Aus der Ankündigung der Veranstaltung:

Wie entsteht ein Wörterbuch? Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist das Großwörterbuch zur historischen deutschen Rechtssprache. Am Stand wird nicht nur gezeigt, wie es erstellt wird, sondern auch, wie man es am besten nutzt – zum Beispiel, um herauszubekommen, was der eigene Nachname bedeutet. Inzwischen sind fast zwölf Bände des DRW (Aachenfahrt bis Schnappkorb) mit 90.000 Artikeln gedruckt, jedes Jahr kommen 1000 hinzu. Für alle frei im Internet bietet www.deutsches-rechtswoerterbuch.de zusätzlich viele historische Rechtstexte zum Nachlesen. Von Rigas Willkür (d.h. Stadtrecht) bis zu den Trienter Statuten: die Quellen des DRW stammen aus ganz Europa – einige auch aus dem Raum Hannover.



B. Vortrag in Mediathek

Jetzt online abrufbar:

Rechtskontinuität und Rechtsvermittlung durch Sprache

Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D.

Der am 29. Februar 2012 im Vortragssaal der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Großherzogliches Palais) gehaltene Abendvortrag erfreute sich eines solchen Besucherandrangs, dass viele Zuhörinnen und Zuhörer keinen Sitzplatz mehr fanden; einige folgten dem Vortrag im Stehen oder setzten sich auf den Boden oder hereingebrachte Tische – andere konnten nicht mehr in den Saal eingelassen werden. Aufgrund vielfachen Wunsches wird der Vortrag daher nun als Audiodatei bereitsgestellt.

Sie können den Vortrag hier abrufen: Vortrag-mp3.

Recht lässt sich nur mittels Sprache denken. Nur durch die Sprache werden Rechtstraditionen und gute Gewohnheiten aufgenommen. Das Begreifen und Verbreiten von Recht ist somit auf Sprache angewiesen.
In einer vielsprachigen Welt allerdings muss das Recht Vorsorge tragen, dass jeder Rechtsbetroffene in seiner Muttersprache angesprochen wird, er in dieser Sprache seine Rechtsanliegen vertreten kann, Sprachminderheiten ihre Eigenart und Sprachkultur pflegen können.
Eine Vorschrift ist stets unvollständig, kann die in ihrem Text gemeinte Zukunft nicht vollständig vorwegnehmen. Deshalb ist der Vorgang des Rechtsetzens und des Rechtsanwendens ein beständiger Vorgang des Sprechens: von der parlamentarischen Debatte bis zur Verkündung eines Wortlauts des Gesetzes im Gesetzblatt, von der Klage über das rechtliche Gehör bis zum Urteilsspruchs über Anspruch und Freispruch, beim Sich-Vertragen in einem Vertragstext sowie im Zusammenspiel von Schriftlichkeit und Mündlichkeit der Rechts lebt und wirkt Recht in Sprache.

PAUL KIRCHHOF ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht und Professor für öffentliches Recht an der Universität Heidelberg. Er war von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht. Seit 2000 leitet er die in diesem Jahr gegründete „Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch“. Neben vielfältigen weiteren Ehrenämtern übernahm er u.a. die Präsidentschaft des 65. und 66. Deutschen Juristentages. Von 2001 bis 2007 war er Vorsitzender der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft. Unter den sehr zahlreichen Ehrungen und Orden, die Kirchhof erhielt, sei die Verleihung des „Jacob-Grimm-Preises Deutsche Sprache“ im Jahre 2005 hervorgehoben.


C. Beendete Tagungen

Tagung der Forschungsstelle „Deutsches Rechtswörterbuch" (DRW):

Historische Rechtssprache

Tagungsleitung:
Dr. Andreas Deutsch

Die Sprache ist seit jeher das wichtigste Instrument der Juristen und Rechtsanwender. Daher hat sich schon früh eine spezifische Fachsprache des Rechts herausgebildet. Aber wie verhält sich diese gegenüber der Allgemeinsprache? Auf dieser interdisziplinär ausgerichteten Tagung soll eine Annährung an diese - auch für die Arbeit des Deutschen Rechtswörterbuchs - zentrale Fragestellung versucht werden.

Beginn: 29. Februar 2012
Ende: 2. März 2012.

Das Programm mit weiteren Informationen finden Sie hier (pdf): Programmheft



Tagung der Forschungsstelle „Deutsches Rechtswörterbuch" (DRW):

Der „Ungläubige“ in der Rechts- und Kulturgeschichte des 18. Jahrhunderts

Tagungsleitung:
Dr. Andreas Deutsch
Prof. Dr. Ulrich Kronauer

Der Ungläubige stellte aus christlicher Sicht im 18. Jahrhundert noch eine Provokation dar; er musste bekehrt oder verfolgt und bestraft werden. Und auch die aufgeklärten Kritiker dieser Auffassung setzten sich dem Verdacht aus, ungläubig zu sein.

Die dem Ungläubigen zugewiesene Rolle und Stellung illustriert augenfällig die Komplexität und Konfliktgeladenheit der Beziehung von Aufklärung, Religion und Recht im 18. Jahrhundert – und weit darüber hinaus. Bereits die Frage „Wer ist ein Ungläubiger?“ vermag kaum pauschal beantwortet zu werden.

Die Tagung soll einer interdisziplinären Annäherung an das Forschungsproblem dienen: Theologen, Philosophen, Juristen, Historiker, Literatur- und Sprachwissenschaftler kommen gleichermaßen zu Wort. Ein spezielles Augenmerk liegt hierbei auf dem baltischen Raum, wo die Christianisierung besonders spät einsetzte.

Beginn: 28. September 2011
Ende: 30. September 2011

Das Programm mit weiteren Informationen finden Sie hier (pdf): Programmheft