Präsentation und Kurzvorträge
Als Willkür noch Recht war – Das Deutsche Rechtswörterbuch auf dem Akademientag in Hannover
Die Forschungsstelle „Deutsches Rechtswörterbuch“ wird sich am diesjährigen „Akademientag“ der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften beteiligen. Die Veranstaltung findet am 18. Juni 2012 von 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr an der „Gottfried Wilhelm Leibniz Universität“ in Hannover (Welfenschloss, Welfengarten 1, 30167 Hannover) statt.
► Aus der Ankündigung der Veranstaltung:
Wie entsteht ein Wörterbuch? Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist das Großwörterbuch zur historischen deutschen Rechtssprache. Am Stand wird nicht nur gezeigt, wie es erstellt wird, sondern auch, wie man es am besten nutzt – zum Beispiel, um herauszubekommen, was der eigene Nachname bedeutet. Inzwischen sind fast zwölf Bände des DRW (Aachenfahrt bis Schnappkorb) mit 90.000 Artikeln gedruckt, jedes Jahr kommen 1000 hinzu. Für alle frei im Internet bietet www.deutsches-rechtswoerterbuch.de zusätzlich viele historische Rechtstexte zum Nachlesen. Von Rigas Willkür (d.h. Stadtrecht) bis zu den Trienter Statuten: die Quellen des DRW stammen aus ganz Europa – einige auch aus dem Raum Hannover.
Jetzt online abrufbar:
Rechtskontinuität und Rechtsvermittlung durch Sprache
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D.
Der am 29. Februar 2012 im Vortragssaal der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Großherzogliches Palais) gehaltene Abendvortrag erfreute sich eines solchen Besucherandrangs, dass viele Zuhörinnen und Zuhörer keinen Sitzplatz mehr fanden; einige folgten dem Vortrag im Stehen oder setzten sich auf den Boden oder hereingebrachte Tische – andere konnten nicht mehr in den Saal eingelassen werden. Aufgrund vielfachen Wunsches wird der Vortrag daher nun als Audiodatei bereitsgestellt.
Sie können den Vortrag hier abrufen: Vortrag-mp3.
► Recht
lässt sich nur mittels Sprache denken. Nur durch die Sprache
werden Rechtstraditionen und gute Gewohnheiten aufgenommen. Das
Begreifen und Verbreiten von Recht ist somit auf Sprache
angewiesen.
► In
einer vielsprachigen Welt allerdings muss das Recht Vorsorge tragen,
dass jeder Rechtsbetroffene in seiner Muttersprache angesprochen
wird, er in dieser Sprache seine Rechtsanliegen vertreten kann,
Sprachminderheiten ihre Eigenart und Sprachkultur pflegen können.
►
Eine Vorschrift ist stets unvollständig, kann die in ihrem Text
gemeinte Zukunft nicht vollständig vorwegnehmen. Deshalb ist der
Vorgang des Rechtsetzens und des Rechtsanwendens ein beständiger
Vorgang des Sprechens: von der parlamentarischen Debatte bis zur
Verkündung eines Wortlauts des Gesetzes im Gesetzblatt, von der
Klage über das rechtliche Gehör bis zum Urteilsspruchs über
Anspruch und Freispruch, beim Sich-Vertragen in einem Vertragstext
sowie im Zusammenspiel von Schriftlichkeit und Mündlichkeit der
Rechts lebt und wirkt Recht in Sprache.
PAUL
KIRCHHOF ist
Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht und Professor
für öffentliches Recht an der Universität Heidelberg.
Er war von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht. Seit
2000 leitet er die in diesem Jahr gegründete „Forschungsstelle
Bundessteuergesetzbuch“. Neben vielfältigen weiteren
Ehrenämtern übernahm er u.a. die Präsidentschaft des
65. und 66. Deutschen Juristentages. Von 2001 bis 2007 war er
Vorsitzender der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft. Unter den
sehr zahlreichen Ehrungen und Orden, die Kirchhof erhielt, sei die
Verleihung des „Jacob-Grimm-Preises Deutsche Sprache“ im
Jahre 2005 hervorgehoben.

Tagung der Forschungsstelle „Deutsches Rechtswörterbuch"
(DRW):
Historische
Rechtssprache
Tagungsleitung:
Dr. Andreas
Deutsch
Die Sprache ist seit jeher das wichtigste Instrument
der Juristen und Rechtsanwender. Daher hat sich schon früh eine
spezifische Fachsprache des Rechts herausgebildet. Aber wie verhält
sich diese gegenüber der Allgemeinsprache? Auf dieser
interdisziplinär ausgerichteten Tagung soll eine Annährung
an diese - auch für die Arbeit des Deutschen Rechtswörterbuchs
- zentrale Fragestellung versucht werden.
Beginn: 29. Februar
2012
Ende: 2. März 2012.
Das Programm mit weiteren Informationen finden Sie hier (pdf):
Programmheft
Tagung der Forschungsstelle „Deutsches Rechtswörterbuch" (DRW):
Der „Ungläubige“
in der Rechts- und Kulturgeschichte
des 18. Jahrhunderts
Tagungsleitung:
Dr.
Andreas Deutsch
Prof. Dr. Ulrich Kronauer
►
Der Ungläubige stellte aus christlicher Sicht im
18. Jahrhundert noch eine Provokation dar; er musste bekehrt oder
verfolgt und bestraft werden. Und auch die aufgeklärten Kritiker
dieser Auffassung setzten sich dem Verdacht aus, ungläubig zu
sein.
►
Die dem Ungläubigen zugewiesene Rolle und Stellung illustriert
augenfällig die Komplexität und Konfliktgeladenheit der
Beziehung von Aufklärung, Religion und Recht im 18. Jahrhundert
– und weit darüber hinaus. Bereits die Frage „Wer
ist ein Ungläubiger?“ vermag kaum pauschal beantwortet zu
werden.
►
Die Tagung soll einer interdisziplinären Annäherung an das
Forschungsproblem dienen: Theologen, Philosophen, Juristen,
Historiker, Literatur- und Sprachwissenschaftler kommen gleichermaßen
zu Wort. Ein spezielles Augenmerk liegt hierbei auf dem baltischen
Raum, wo die Christianisierung besonders spät
einsetzte.
Beginn: 28. September 2011
Ende: 30.
September 2011
Das Programm mit weiteren Informationen finden
Sie hier (pdf): Programmheft