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| Die
englische Heirat Pfalzgraf Ludwigs III. Von Walther Holtzmann |
| (Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins NF 43 (1930), 1-22) |
Auf die englisch-pfälzische Heirat, von der hier die Rede sein soll, hat jüngst auf dem Speyerer Archivtag im Jahre 1927 die Archivarin Dr. Ulla Deibel die Aufmerksamkeit der pfälzischen Geschichtsfreunde hingelenkt (Anm. 1-1). Sie hat vollkommen überzeugend nachgewiesen, dass die pfälzische Krone in der Münchener Schatzkammer aus England stammt und durch die erste Ehe von König Ruprechts Sohn Ludwig mit Heinrichs IV. Tochter Blanca nach Heidelberg gekommen sein muss. Aber auch abgesehen von diesem kostbaren Vermächtnis, das sich aus den Stürmen der Zeit bis auf unsere Tage herübergerettet hat, verdient diese erste englisch-pfälzische Allianz als ein Vorspiel der späteren, an Enttäuschungen und Folgen so sehr viel reicheren des Winterkönigs mit der Stuarttochter und als eine Episode pfälzisch-deutscher Geschichte betrachtet zu werden. Wenn es wahr ist, dass die Heiratspolitik eines Herrschers des Spätmittelalters nur eine und vielfach die hauptsächlichste Form seiner auswärtigen Politik ist, so muss die Ehe des Pfalzgrafen mit einer Engländerin auch vorzugsweise als ein Teil der auswärtigen Politik seines Vaters, des einzigen Pfälzers auf dem deutschen Königsthron, gewürdigt werden. Neben der politischen hatte aber auch diese Ehe eine finanzielle Seite; wir werden sehen, wie stark diese peinliche Tatsache in den pfälzisch-englischen Beziehungen Ruprechts hervortritt. Das hat indes nicht verhindert, dass aus der politischen Heirat, bei der sich wie üblich in solchen Fällen in damaliger Zeit die Brautleute am Hochzeitstage zum ersten Male zu Gesicht bekamen, eine glückliche Ehe geworden ist, wie der Schmerz des Gatten beim frühzeitigen Tode Blancas zeigt: auch über den traurigen Ausgang der Ehe wird zur Berichtigung irriger Anschauungen in der bisherigen Literatur einiges zu bemerken sein. Ich beabsichtige nun nicht, den Gegenstand abschliessend zu behandeln, sondern möchte nur, nachdem die deutschen Quellen zur Sache einigermassen vollständig erschlossen sind (Anm. 2-1), die künftige Forschung auf englische Materialien hinweisen und sie in den Zusammenhang der Dinge einzuordnen versuchen, ohne auch hierbei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben; denn was ich biete, sind nicht Ergebnisse systematischer archivalischer Nachforschungen, die mich zu weit von meinem Wege abgeführt hätten, sondern, wenn ich im Bilde bleiben darf, nur Wegweiser für künftige Forschung, die im fremden Lande den Spuren der Heimatgeschichte nachgehen will. Die Beziehungen der pfälzischen Wittelsbacher nach England hinüber sind schon älteren Datums. Bezeichnenderweise beginnen sie mit einem Heiratsprojekt: schon Ludwig II., der Oheim und Vormund Konradins, hat wenige Monate nach jener grauenvollen Ermordung seiner ersten Gemahlin Maria von Brabant um eine englische Prinzessin geworben (Anm. 2-2). Die Braut und ihre Mitgift von 12000 Mark Sterling sollte der Preis dafür sein, dass Ludwig dem englischen Bewerber um die deutsche Königskrone, Richard von Cornwall, seine Stimme gab. Die Wahl ist unter Mitwirkung des Wittelsbachers bekanntlich erfolgt, von dem Heiratsplan erfahren wir aber weiterhin nichts mehr. Fast hundert Jahre später sind die Pfalzgrafen am Rhein wiederum in einem Thronstreit nach dem Tode Ludwigs des Bayern für die Kandidatur eines Engländers, dieses Mal des Königs selbst, Eduards III., eingetreten (Anm. 3-1), wohl unter dem Einfluss des Mainzer Erzbischofs; man weiss aber, wie dann die Pfälzer durch einen plötzlichen Frontwechsel ihrer Politik sich mit Karl IV. ausgesöhnt haben. Von der englischen Freundschaft blieb nichts übrig als ein Soldvertrag, durch den Ruprecht I. dem englischen König für I5ooofl. die Ausrüstung von 500 Mann versprach (Anm. 3-2). Eine derartige Bindung eines deutschen Territorialfürsten an eine auswärtige Macht wollte um die Mitte des 14. Jahrhunderts nicht allzuviel bedeuten (Anm. 3-3). Es ist bekannt, in wie grossem Umfang die westdeutschen Fürsten im ausgehenden Mittelalter in Lehensbeziehungen zu den Nachbarn, vor allem zu Frankreich und England, getreten sind; der beginnende grosse englisch-französische Krieg hat dieses in lehensrechtliche Formen gekleidete Söldnerwesen stark befördert (Anm. 3-4). Und so ist es kein Wunder, wenn wir die Pfälzer auch weiterhin auf der englischen Seite finden; 1397 haben der Neffe Ruprechts I., Ruprecht II., und sein Sohn, der spätere König, das Vasallitätsverhältnis zu Richard II. von England erneuert, und gerade von Ruprecht III. wissen wir, dass er gegen eine jährliche Pension von 1000 Mark in englische Dienste getreten ist (Anm. 4-1). Ob sich diese Aufwendungen der Engländer gelohnt haben, steht dahin; jedenfalls haben aber die so erneuerten Beziehungen das ihre beigetragen zu dem Heiratsprojekt, das wenige Jahre später zur Verhandlung und Durchführung kam. Aber es stehen doch noch andere, politische Motive dahinter. Am 29. September 1399 unterzeichnete Richard II. von England im Tower zu London die Urkunde über seine Thronentsagung, und am nächsten Tage fand in der grossen Halle von Westminster jene denkwürdige Parlamentssitzung statt, deren Verlauf allerdings etwas anders war, als Shakespeare sie schildert. Heinrich Bolingbroke, Herzog von Hereford und Lancaster, Sohn des dritten Sohnes Edwards III., John of Gaunt, bestieg als Heinrich IV. den englischen Thron (Anm. 4-2). Und kaum ein Jahr später, am 20. August 1400, erlebte die Welt die Absetzung Wenzels durch die Mehrzahl der deutschen Kurfürsten in Oberlahnstein und die Erhebung des Pfalzgrafen am Rhein Ruprechts III. zum deutschen König. Heinrich wie Ruprecht waren, mochten sie ihre Thronbesteigung noch so sehr in Formen des Rechts kleiden, vom legitimistischen Standpunkt aus Usurpatoren; man kann daher zweifeln, welchem von beiden mehr daran gelegen war, den Glanz seiner Familie durch eine möglichst vornehme Heirat zu vermehren. Wir wissen nun leider nicht, von welcher Seite der Gedanke einer Eheverbindung zwischen den beiden neuen königlichen Häusern ausgegangen ist. Ich möchte aber annehmen, dass die Initiative beim englischen König gesucht werden muss. Sehen wir ihn doch sofort nach seinem Staatsstreich sich auch anderwärts um Heiratsverbindungen bemühen, so schon nach zwei Monaten um eine französische Prinzessin für seinen Erstgeborenen, den Prinzen Heinz, selbstverständlich nur, um den schlimmen Eindruck zu verwischen, den die Absetzung von Richard II., dem Gemahl von KarlsVI. Tochter Isabella, in Frankreich machen musste (Anm. 5-1). Aber die Absetzung Richards hatte auch den bisherigen deutschen König Wenzel berührt, der nicht nur durch seine Schwester Anna, die erste Gemahlin Richards II., mit diesem verschwägert, sondern auch mit England durch einen Freundschaftsvertrag verbunden war (Anm. 5-2), und der noch 1397 dem englischen Schwager in seinen innerpolitischen Schwierigkeiten Hilfe angeboten hatte (Anm. 5-3). So wurde Heinrich IV. durch sein eigenes Interesse auf die Seite des deutschen Todfeindes des Böhmenkönigs geführt, und man darf wohl mit einiger Wahrscheinlichkeit behaupten, dass von ihm das Heiratsprojekt ausgegangen ist (Anm. 5-4). Ruprecht wird in die dargebotene Hand mit Freuden eingeschlagen haben; in einer Aufzeichnung von der Wende des Jahres 1400 wird der König von England unter den Fürsten, die Ruprechts Königtum anerkannten, an vierter Stelle angeführt (Anm. 6-1): das ist alles, was wir über die Anfänge dieser pfälzisch-englischen Beziehungen wissen. Um so besser sind wir über die Verhandlungen unterrichtet, die zu dem Abschluss eines Heiratsvertrags führten, denn sobald die Dinge soweit gediehen waren, dass sie geschäftsmässig behandelt wurden, haben sie auch ihren Niederschlag in den Akten gefunden, die uns von beiden Seiten erhalten sind, in den englischen Rolls (Anm. 6-2) und in den glücklicherweise erhaltenen Registern Ruprechts (Anm. 6-3). Aber diese offiziellen Aktenstücke, Vollmachten für Gesandte, Verträge und Zusatzprotokolle, diese jeweils mit neuen umständlichen Vollmachten, ihre Ratifikationen und Bürgschaften für die Ausführung der Verträge sind noch nicht alles, was uns über die Angelegenheit erhalten ist. Eine doch wohl ursprünglich ebenfalls amtliche Sammlung von Aktenstücken über die Heiratsverhandlungen, die weithin nur das Material der Rolls wiedergibt, hat uns auch einige Instruktionen aufbewahrt, die uns doch ein klein wenig hinter die englischen Kulissen blicken lässt (Anm. 7-1), wie wir das aus dem gleichen Grunde schon bezüglich der deutschen Politik tun konnten. Ich teile diese Instruktionen im Anhang im Wortlaut mit, will aber den Gang der Verhandlungen nicht im einzelnen mit aller Ausführlichkeit verfolgen, sondern nur einige allgemeiner interessierende Punkte herausgreifen. Dazu wird allerdings nötig sein, den Vertrag kennenzulernen, den die am 9. Januar 1401 ernannten deutschen Unterhändler (Anm. 7-2) mit den Engländern, deren Vollmacht vom 13. Februar datierte (Anm. 7-3), am 7. März in London abschlossen. Eine Ehe zwischen der ältesten Tochter (senior) Heinrichs IV., Blanca, und dem ältesten Sohn (senior) Ruprechts, Ludwig (III.), soll geschlossen werden unter folgenden Bedingungen: 1. Heinrich IV. wird seiner Tochter 40000 Nobeln (die Goldmünzeinheit der Zeit) als Mitgift mitgeben und sie 2. mit geziemender Aussteuer an Schmuck usw. versehen; 3. Ruprecht und Ludwig werden Blanca auf Lebenszeit und ihren etwaigen Nachkommen Besitzungen in der Pfalz und im Herzogtum Bayern im jährlichen Ertragswert von 4000 Nobeln anweisen (ihre Mitgift mit 10 % verzinsen); 4. Heinrich IV. wird seine Tochter zwischen Ostern (26. März) und Jubilate (16. April) 1402 nach Köln geleiten lassen, von wo 5. Ruprecht und Ludwig die Braut nach Heidelberg bringen lassen werden ; 6. Heinrich IV. kann zur Entgegennahme des Wittums zwischen 15. August und 8. September Bevollmächtigte absenden; 7. stirbt Ludwig nach der Heirat und nach Empfang der Mitgift, dann darf Blanca unbeschadet des Anspruchs auf eine jährliche Rente von 4000 Nobeln ihren Wohnsitz nach Belieben wählen; 8. stirbt Blanca vor Ablauf der festgesetzten Zahlungstermine, so verfällt die etwa noch ausstehende Restsumme; 9. stirbt Ludwig vor völliger Bezahlung der Mitgift, so darf die Rente seiner Witwe soweit gekürzt werden, dass sie 10% der tatsächlich ausbezahlten Mitgift beträgt —- soweit war man ohne Schwierigkeit einig geworden; aber der 10. Punkt berührte ein heikles Thema, und da waren die Meinungen auseinander gegangen: die Pfälzer hatten völlige Ausbezahlung der Mitgift bei Übergabe der Braut verlangt (Anm. 8-1), die Engländer dagegen drei Ratenzahlungen vorgeschlagen: 16000 Nobel bei der Hochzeit und je 12000 Nobel in den beiden folgenden Jahren, Da man sich darüber nicht einigen konnte, sollte über diesen Punkt zu Pfingsten in Dortrecht weiter verhandelt werden (Anm. 8-2). Für diese neuen Verhandlungen ist uns nun die Instruktion der englischen Unterhändler erhalten (Anm. 8-3). Sie zeigt insofern ein Entgegenkommen, als die zweite Rate von 12000 auf 16000 Nobel (Anm. 8-4) erhöht wurde, hält aber an dem ursprünglich vorgesehenen Zahlungsmodus — die beiden folgenden Pfingsten, also 1403 und 1404 — fest und gestattet nur im äussersten Notfall ein Nachgeben für den letzten Termin. Der Vertrag vom 7. Juni zeigt, dass die Pfälzer dieses äusserste Entgegenkommen erzwungen hatten, da die letzte Rate von 8000 Nobeln schon an Martini (11. November) 1403 fällig werden sollte (Anm. 8-5). Auch mit dem Vorschlag der Engländer, die beiden letzten Raten in London oder Brügge — aus Gründen des Geldwechsels — zu bezahlen, waren die Pfälzer nicht einverstanden; in neuen Verhandlungen setzten sie Köln als Zahlungsort durch (Anm. 9-1). Damit war das Allgemeine der Vorverhandlungen zur beiderseitigen Zufriedenheit unter Dach und Fach gebracht; was die Akten sonst noch enthalten, sind mehr Formalien, die die Ratifizierung der Verträge (Anm. 9-2) und den Austausch der Bürgschaften für ihre Innehaltung (Anm. 9-3) zwölf fürstliche Herren wurden auf beiden Seiten aufgeboten — betreffen. Was die Ausführung betraf, so war es nun zunächst Ruprechts Sache, das Wittum für seine künftige Schwiegertochter zu bestimmen; er scheint dafür schon vor seinem Aufbruch zum italienischen Feldzug Germersheim, Neuburg und Hagenbach (beide jetzt zum Bezirksamt Germersheim gehörig) bestimmt zu haben (Anm. 9-4), denn schon während seiner Abwesenheit in Italien verhandelten am 5. November 1401 englische und pfälzische Prokuratoren in Germersheim, vorwiegend über formale Dinge und über die Sicherstellung der Reise der Braut (Anm. 9-5). Daneben scheinen sich die englischen Bevollmächtigten aber schon damals für das in Aussicht genommene Wittum interessiert zu haben, denn wir besitzen eine Aufzeichnung über die einzelnen Einkünfte der drei Herrschaften, Rhein- und Landzoll, Lehnsabgaben, Gerichtsgefälle, Naturallieferungen usw. — den Dürkheimer und Leimener Wein nicht zu vergessen! — , die offenbar von der Hand eines der Kommissare glossiert ist (Anm. 10-1), und aus diesen Bemerkungen sehen wir, wie genau es die Engländer mit der Berechnung nahmen; verlangt doch der Glossator z. B. zum Beleg über den mit 3000 Gulden veranschlagten Germersheimer Rheinzoll Vorlage der Zinsbücher (Anm. 10-2) oder über die Lieferung einer Abgabe von fünf Malter Salz die Auskunft, auf wessen Kosten dieses Salz nach Germersheim angefahren wird (Anm. 10-3). Wenn auch nach dieser Aufstellung die Summe von l0.000 Gulden, die der ausbedungenen jährlichen Rente von 4000 Nobeln entsprach, nicht ganz erreicht wurde, so scheint man sich doch damit zufrieden gegeben haben, und es war nun an den Engländern, ihrerseits die Bedingungen des Vertrags zu erfüllen. Das war aber nicht ganz einfach, denn Heinrich IV. befand sich in den ersten Jahren seiner Regierung in ziemlichen Geldverlegenheiten (Anm. 10-4). Allerdings gaben ihm die Gesetze des Landes das Recht, die Auslagen bei der Verheiratung der ältesten Tochter (Anm. 10-5) auf die Lehnsträger der Krone umzulegen, und Heinrich machte davon Gebrauch und schrieb eine »reasonable aide« für Blanca aus; aber das Geld ging nur langsam ein (Anm. 10-6), so dass sich die Abreise der Braut verzögerte und der König durch einen scharfen Brief an seinen Rat die Zahlungen monierte (Anm. 10-7). Sein Eingreifen scheint gewirkt zu haben, so dass das königliche Kind mit einiger Verspätung endlich Anfang Juni unter der Obhut des Bischofs Richard von Worcester und des Grafen Johann von Somerset von Harwich abfahren konnte. Am 30. Juni erreichte der bräutliche Zug Köln, wo am 6. Juli die Hochzeit stattfand. Wenige Wochen später konnten Ruprecht und Ludwig dem englischen König in schmeichelhaften Ausdrücken die Ankunft seiner Tochter in Heidelberg mitteilen (Anm. 11-1). Englische Quellen ermöglichen es, uns ein genaueres Bild zu machen von den Aufwendungen der Heimat für die würdige Aussteuer der Königstochter, von ihrer Reise und den Geschenken, die sie unterwegs empfing; sie verschweigen aber auch nicht ihr Erstaunen über das nach englischen Begriffen wenig königliche Auftreten des Pfalzgrafen in Köln (Anm. 11-2), und der neueste Biograph Heinrichs IV. hat sich dies alles nicht entgehen lassen (Anm. 11-3). Allgemeingeschichtlich wichtiger sind aber die politischen Pläne, die sich an diese englisch-pfälzische Heirat knüpften. Schon den ersten Unterhändlern über die Heirat hatte Heinrich neben einer engeren eine weiter gefasste Vollmacht ausstellen lassen, durch die sie auch zu Verhandlungen über ein Bündnis ermächtigt wurden (13. Februar 1401) (Anm. 11-4), ohne dass daraus etwas geworden wäre. Im Herbst, während die englischen Kommissare in der Pfalz mit den Forrnalien der Heirat beschäftigt waren, Ruprecht aber seinen italienischen Plänen nachjagte, sandte Heinrich IV. Gesandte an den römischen König (Anm. 12-1) und an den römischen Papst Bonifaz IX., bei dem sie für die Kaiserkrönung Ruprechts wirken sollten (Anm. 12-2). Dem deutschen König aber bot Heinrich für den Romzug militärische Hilfe an, gerade im richtigen Augenblick, um Ruprechts gesunkenen Mut neu zu beleben. Er nahm das Angebot an; eine deutsche Gesandtschaft, die er Anfang Februar 1402 nach England schickte, sollte Heinrich um Zusendung von 2000 »artschieren« (arcerii, archers) ersuchen, aber nur, wenn Heinrich sie »uf sine koste« schicken wolle (Anm. 12-3). Im übrigen aber sollten die Gesandten etwaige Bündnisvorschläge des Engländers ad referendum nehmen. Heinrich scheint die versprochene Hilfe tatsächlich abgeschickt zu haben; aber inzwischen hatte Ruprecht das italienische Abenteuer endgültig aufgegeben, so dass er am 24. April um Rückberufung der Truppen bitten musste (Anm. 12-4). Unzweifelhaft ist in diesen englisch-pfälzischen Beziehungen wiederum der englische König der drängende Teil, und die Absicht, Ruprecht in ein Bündnis hineinzuziehen, das seine Spitze gegen das königliche, vom Herzog von Orléans beherrschte Frankreich richtete, ist deutlich genug. Er mochte glauben, Ruprecht durch seine Anerbietungen während des italienischen Feldzuges genügend verpflichtet zu haben, so dass er im nächsten Frühjahr bei der Übergabe der Braut in Köln mit einem konkreteren Bündnisvorschlag hervorzutreten gedachte. Die Vollmacht für die Gesandten und der Vertragsentwurf dafür waren bisher schon bekannt (Anm. 12-5); sie werden ergänzt durch den Entwurf für eine Instruktion (Anm. 12-6), aus der wir lernen, dass der Vertrag nach dem Muster des früher zwischenRichard II. und Wenzel bestehenden ausgearbeitet war (Anm. 13-1), dass die Gesandten sich aber der Aufnahme eines Artikels über den Papst gegenüber möglichst zurückhaltend zeigen sollten. Das geht doch wohl auf die nach seiner Rückkehr nach Deutschland schwankende Haltung Ruprechts in der Frage der Kirchenunion; es ist ja bekannt, dass er sich damals in seiner Enttäuschung über das Zaudern des Papstes Bonifaz IX. vorübergehend der französischen Kirchenpolitik genähert hat, die die Unionsfrage durch Obödienzentziehung lösen wollte (Anm. 13-2). Die englischen Begleiter Blancas haben in Deutschland wohl kaum Gelegenheit gehabt, sich ihres Auftrags zu entledigen (Anm. 13-3); Ruprecht selbst war nicht in Köln anwesend, und die Instruktionen seiner nächsten Gesandtschaft nach England berühren den materiellen Inhalt des englischen Entwurfs mit keinem Wort. Sie zeigen aber mit aller Deutlichkeit, dass Ruprecht in diesem Augenblick seine neu eingeleiteten Verhandlungen in Frankreich durch ein Bündnis mit England nicht stören wollte; die Gesandten sollten etwaigen Anträgen ausweichen, denn »so meint unser herre, daz er ... von der hirat wegen dem kunige von Engellande also verbunden si, daz er mit libe und gûte dun wolle daz imme liebe ist, als billich ist (Anm. 13-4)«. Damit verschwindet das Bündnisprojekt aus der deutsch-englischen Korrespondenz dieser Zeit, um nicht mehr wieder aufzutauchen; dagegen klingt schon in dieser letzten Instruktion ein anderer Ton an unsere Ohren, der bald alles andere übertönen sollte: die Forderung nach einer völligen Bezahlung der Mitgift. Die erste Rate von 16000 Nobeln war, wenn auch verspätet, Anfang Juli 1402 in Köln bezahlt worden (Anm. 13-5). Aber schon nach wenigen Wochen, Ende August 1402, liess Ruprecht durch jene Gesandtschaft, die sich den Bündnisanträgen des Engländers taub stellen sollte, unter Hinweis auf seine grosse Geldbedrängnis wegen seiner Kriege in Italien und gegen Wenzel den Vorschlag unterbreiten, die ganze Restsumme schon Ostern 1403 zu bezahlen (Anm. 14-1); wenige Tage zuvor hatte er von seinem Sohn den gesamten Betrag der Mitgift entliehen und ihm dafür eine Reihe von Ortschaften im linksrheinischen Gebiet verpfändet, wobei es allerdings zweifelhaft bleibt, ob ihm Ludwig wirklich die ganze Summe damals auszahlen konnte (Anm. 14-2). Aber wenn Ruprecht geglaubt hatte, auf so einfache Weise und ohne Gegengabe an den Engländer zu seinem Gelde zu kommen, so täuschte er sich einem so überlegenen Gegner wie Heinrich IV. gegenüber gründlich. Man kann sich dem Eindruck nicht verschliessen, dass für Ruprecht die ganze Heiratsangelegenheit lediglich eine Spekulation auf das englische Geld war (Anm. 14-3); Heinrich dagegen hatte von Anfang an die Verbindung als eine politische aufgefasst und betrieben; da der Pfälzer sich nun nicht weiter in seine Pläne einspannen liess, so liess er ihn ruhig auf Bezahlung warten. Immer wieder wurden die Teilzahlungen hinausgezögert und immer kleiner wurden die Summen, die der pfälzische Unterhändler in dieser peinlichen Angelegenheit, Friedrich von der Huben, nach Hause brachte — wenn sie ihm nicht schon unterwegs durch Bezahlung dringendster Schulden durch die Finger geronnen waren (Anm. 14-4). Die Gesandtschaft vom August 1402 wurde von Heinrich IV. mit mündlichen Erklärungen abgefertigt (Anm. 15-1), deren Inhalt wir nicht kennen; Geld hat sie auf alle Fälle keines bekommen, dagegen hat Heinrich sie in die Schwierigkeiten hineinblicken lassen, die er im eigenen Lande hatte: Ruprecht gratulierte ihm hierauf zu dem Siege über die Schotten an der nordenglischen Grenze (Anm. 15-2). Nach einem Jahr, im August 1403, ging ein neuer Bote über den Kanal, dieses Mal jener Friedrich von der Huben; wir besitzen seine Instruktion (Anm. 15-3): sie betrifft ausschliesslich die Geldforderung — von anderen Dingen ist gar nicht mehr die Rede, denn auch der Hinweis auf die dem Herzog von Orléans nicht geleistete Hilfe sollte doch nur die Eindringlichkeit der Mahnung verstärken. Das Angebot, die Zahlung in Dortrecht statt in Köln anzunehmen, will dagegen kaum etwas bedeuten und wird so wenig Eindruck gemacht haben wie die Vorstellungen, Ruprecht müsse, wenn das Geld nicht käme, Besitzungen veräussern. Heinrich war damals trotz seines Sieges über die Rebellion der nördlichen Grafschaften (Schlacht bei Shrewsbury, 21. Juli 1403) durch die Verbindung der aufständischen Walliser mit den Franzosen in einer schlimmen Lage; das Parlament hielt mit Geldbewilligungen zurück (Anm. 15-4), und so war denn auch die Abzahlung, die er leistete, ganz geringfügig: ganze 1000 Nobel, die die englischen Begleiter Blancas bei ihrem Aufenthält in Köln geborgt hatten. Damit kehrte Friedrich von der Huben im Frühjahr 1404 zurück (Anm. 16-1). Man scheint ihm in England Hoffnung auf völlige Bezahlung gemacht zu haben, so dass Ruprecht ihn sofort wieder nach England schickte, dieses Mal ausgerüstet mit Quittungen über eine Teilzahlung von 16000 Nobeln und mit einer Generalquittung über die Gesamtsumme (Anm. 16-2). Auch Pfalzgraf Ludwig liess es an Mahnbriefen an den König und seine Räte nicht fehlen (Anm. 16-3). Lange wurde der deutsche Gesandte hingehalten; am 5. Oktober schickten die Pfälzer ein ganzes Bündel von Briefen nach England und baten, Friedrich von der Huben doch endlich zurückzuschicken (Anm. 16-4); Ludwig machte sogar die Garanten des Heiratsvertrags mobil (Anm. 16-5). Und endlich erfolgte auch, nachdem der Termin für die Gesamtsumme schon längst verfallen war, eine Teilzahlung von 6000 Nobeln; die Quittungen darüber datieren vom II. Mai 1405 (Anm. 16-6); aber nur 42 Gulden wurden schliesslich in der königlichen Kammerrechnung verbucht (Anm. 16-7), der Rest wird unterwegs zur Bezahlung von Schulden verwendet worden sein. Eine weitere Teilzahlung von 4000 Nobeln erfolgte im Herbst 1406; die Originalquittungen von Vater und Sohn vom 17. September sind noch vorhanden (Anm. 16-8) und dieses Mal floss auch ein grösserer Betrag von 2602 Gulden der königlichen Kasse zu (Anm. 17-1). Eine weitere Summe von 4000 Nobeln muss dann in den folgenden Jahren noch zu Lebzeiten Ruprechts gezahlt worden sein, über die wir keine Quittung besitzen, denn am 7. Februar 1411 bevollmächtigte Kurfürst Ludwig III. wieder Friedrich von der Huben, den Rest von 10000 Nobeln in Köln in Empfang zu nehmen (Anm. 17-2). Aber erst im folgenden Jahr, am 23. Februar 1412, wurden weitere 2000 Nobel gezahlt (Anm. 17-3); das war die letzte Zahlung, die Heinrich IV. leistete. Aber Ludwig III. liess nicht locker: der Brief, den ich im Anhang (Anm. 17-4) veröffentliche, zeigt, dass er seinen Schwager an seine Schuld mahnte, und wenn Heinrich V. auch zunächst wegen seiner Beanspruchung durch den französischen Krieg ablehnte, so hat er doch im August 1416 eine weitere Rate von 3000 Nobeln gezahlt (Anm. 17-5). Dann hören wir lange nichts mehr von der Mitgiftschuld, die ja bis auf 5000 Nobel beglichen war. Sie trat anscheinend in den Hintergrund, als Ludwig das traditionelle Pensionsverhältnis seines Hauses zu England erneuerte, das nunmehr auch zu einem aktiven Eingreifen des Pfälzers in den englisch-französischen Krieg führte (Anm. 17-6). Aber nach dem vorzeitigen Tod Heinrichs V. (1422) gerieten wohl auch diese Beziehungen langsam in Vergessenheit; was Ludwig III. bewogen hat, kurz vor seinem Tode ausser den verfallenen Pensionsschulden auch noch einmal die alte Mitgiftschuld auszugraben, wissen wir vorläufig noch nicht. Jedenfalls kam es aber 1435 zu einem Vertrag zwischen Ludwig und seinem Neffen Heinrich VI., der die Bezahlung des Restes von 5000 Nobeln Mitgift und 6000 Mark (= 12000 Nobel) Pensionsschuld regelte (Anm. 18-1). Aber bald genug gerieten die Engländer erneut in Rückstand, und zuletzt hören wir von der Mitgift Blancas in einem Mahnbrief Ludwigs IV. und vage gehaltenen Versprechungen Heinrichs VI. im Jahre I44O (Anm. 18-2); ob die Pfälzer wirklich restlos zu ihrem Gelde gekommen sind, steht vorläufig noch dahin. Es nimmt nicht wunder, dass bei diesem Verhalten Heinrichs IV., das sicherlich zum Teil auch seine Erklärung in seiner lange Zeit schwierigen innerpolitischen Lage findet, die Beziehungen zwischen ihm und Ruprecht sich merklich abkühlten. Die freundschaftlichen Wendungen in ihren Briefen oder gelegentlich die Absicht Ruprechts, dem englischen König ein Turnierpferd zu senden (Anm. 18-3), können darüber nicht hinwegtäuschen. So hatte denn Ruprecht auf den Versuch Heinrichs, ihn Anfang 1407 in ein kriegerisches Unternehmen gegen Frankreich hineinzuziehen, das die Antwort auf die Belagerung von Calais durch Herzog Johann von Burgund sein sollte, nur eine höfliche Ablehnung (Anm. 18-4). Und so ist später auch nicht mehr die Rede von irgendwelchen politischen Verbindungen; nur über die Konzilsfrage sind die beiden Könige in einen Gedankenaustausch miteinander eingetreten (Anm. 18-5); aber man sucht in den Briefen darüber vergeblich nach dem wärmeren Ton der früheren Jahre. Nur ein Ereignis hat gegen Ende von Ruprechts Königtum noch einmal zu einem herzlicheren Briefwechsel Anlass gegeben: der Tod Blancas. Sie war ein zehnjähriges Kind (Anm. 19-1), als der im besten Heiratsalter von 26 Jahren stehende Ludwig (Anm. 19-2) sie als Gemahlin heimführte. Über ihre Schicksale in Deutschland erfahren wir naturgemäss nichts; erst gelegentlich ihres Todes lichtet sich das Dunkel, das über das Leben dieser wie so mancher anderer fürstlichen Frauen gebreitet ist. Die ältere Literatur war lediglich auf eine Nachricht in den Hirsauer Annalen des Johannes Tritheim angewiesen, wonach Blanca am 21. Mai 1409 unter Hinterlassung eines im sechsten Lebensjahre stehenden Sohnes, Ruprechts »des Engländers«, gestorben ist (Anm. 19-3). Diese Notiz wird nun — wenigstens zum Teil — bestätigt durch einige Briefe, die die englische Geschichtsforschung im vergangenen Jahrhundert entdeckt, aber nicht ganz zutreffend gedeutet hat (Anm. 19-4). Es handelt sich um zwei auch menschlich ansprechende Schreiben Ruprechts und Ludwigs an Heinrich IV., in denen sie ihm den Tod seiner Tochter Blanca mitteilen. Die ausführlichere Schilderung ihres Endes enthält der Brief des Ehemanns, des Pfalzgrafen Ludwig; er datiert aus Neustadt vom 4. Juni 1409 (Anm. 20-1). Wir lesen da, Blanca sei im Mai während eines Aufenthalts mit ihrem Gemahl im Elsass (Anm. 20-2) von intermittierendem Fieber (febra quadam triduana) befallen worden, was insofern bedenklich gewesen sein muss, als sie nach Ludwigs Angabe im sechsten Monat schwanger war (ante sex ut puto mensibus impregnatam). Nachdem der Fieberanfall sich soweit gelegt habe, dass man schon habe Hoffnung auf völlige Wiederherstellung der Patientin schöpfen dürfen, sei ein dauerndes Fieber (cotidiana febris supervenit) eingetreten, das die zarte junge Frau so stark mitgenommen habe, dass man täglich das Schlimmste befürchten musste. Es stellten sich zahlreiche Ohnmachten (syncopis) und Nasenbluten ein, das die Ärzte zwar mit Gottes Hilfe gestillt hätten; aber trotzdem habe man ihr die Sterbesakramente gereicht, und so »ist an dem unseligsten 22. Mai (Anm. 20-3) im Morgengrauen meine Gemahlin von dieser schlechten Welt in eine bessere eingegangen«. Am folgenden Tage habe in Neustadt die Beisetzung stattgefunden. Kürzer ist die Krankengeschichte in dem Brief Ruprechts; auch er weiss etwas von einer Schwangerschaft Blancas, und zwar von einer zweiten (cum secunde (Anm. 21-1)) prolis iam esset germine impregnata), erzählt dann aber nur von einem dauernden Fieber (continuatis febribus) und dem Tod am 22. Mai. Man hat aus diesen Berichten bisher allgemein herausgelesen, dass Blanca bei der Geburt eines Kindes gestorben sei (Anm. 21-2), aber ich glaube mit Unrecht. Was hätte Ludwig veranlassen sollen, einen solchen Sachverhalt, auch wenn das Kind gestorben oder tot zur Welt gekommen wäre, zu verheimlichen? Seine Worte über die unmittelbaren Todesursachen: sed quidem cum vires essent interiores exhauste, nullus fuit digestioni locus nec amplius natura aliquid habuit sustentamentum können in keiner Weise auf eine Geburt gedeutet werden. Was die eigentliche Todesursache war, werden auch Mediziner aus den vorliegenden Berichten schwer feststellen können. Die febris triduana war schon den alten Ärzten, Hippokrates und Galen, bekannt als die gewöhnlichste Form der im Süden heimischen Malaria, und wenn diese in ein perniziöses Stadium eintrat, wurde die febris eine continua. Aber an Malaria wird man bei einem Krankheitsfall in der oberrheinischen Tiefebene im 15. Jahrhundert nicht denken dürfen. Das Fieber war und ist das auffälligste Symptom jeder Krankheit, und so werden im Mittelalter alle möglichen Krankheiten mit febris bezeichnet. Woran Blanca also gestorben ist, das wissen wir nicht; nur soviel darf dem Schweigen. Ludwigs mit Sicherheit entnommen werden, dass es bei ihrer Krankheit nicht zu einer Geburt gekommen ist. Die entgegengesetzte Meinung der neueren Literatur rührt daher, dass in beiden Briefen — bei Ruprecht kürzer, bei Ludwig ausführlicher — nach der Schilderung des Begräbnisses und dem Ausdruck des Schmerzes über den Verlust der Gedanke begegnet: der einzige Trost in diesem Leid ist der überlebende Knabe (Anm. 22-1). Aber dass es sich dabei nicht um ein am 22. Mai 1409 geborenes, unter den damaligen Verhältnissen doch wohl kaum lebensfähiges Kind handeln kann, schliesst der übrige Inhalt des Briefes sicher aus. Auch die Tatsache, dass von dem überlebenden Kind, dem Prinzen Ruprecht, erst im weiteren Verlauf der Briefe die Rede ist, weist darauf hin, dass der Adressat, Heinrich IV., von seiner Existenz schon etwas wusste, und das ist in der Tat die einzige mögliche Lösung: Ruprecht »der Engländer« ist das erste und einzige Kind aus der Ehe Ludwigs und Blancas gewesen (Anm. 22-2); zu einer zweiten Geburt ist es gar nicht gekommen, sondern Blanca ist als werdende Mutter ins Grab gegangen (Anm. 22-3). |
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| Das Schicksal
einer zehnjährigen Prinzessin (Max Perkow, Heidelberger Tageblatt, 6.8.1962) |
| Wortgetreue Abschrift des Artikels unter Bereinigung einiger offensichtlicher Druckfehler. |
| Als im Sommer
1936 im Kurpfälzischen Museum aus Anlaß des 550järigen
Jubiläums der Universität die Ausstellung „Heidelberg. Vermächtnis
und Aufgabe“ viele Besucher anzog, da erregten zwei Ausstellungsstücke
auf den ersten Blick besonderes Aufsehen: die Große Heidelberger
Liederhandschrift (die als Manesse-Codex bekannte einzigartige Sammlung
von Mineliedern) und als glanzvollstes Prunkstück die aus Gold
und vielen funkelnden Edelsteinen gefertigte “Krone der Blanka“, wie
die Beschriftung lautete. Wer war Blanka, werden sich die meisten
Besucher gefragt haben, denn nicht sehr viele Menschen wußten
von ihr, weil ihr in der Kurpfalz verbrachtes Leben kurz und ohne
geschichtliche Bedeutung gewesen war. Wichtige Urkunden wie jene über
die Goldene Bulle, die Hausmacht der Wittelsbacher in der Pfalz begründete,
die älteste Lehensurkunde von 1225, Königsurkunden Ruprechts
III. und Bestätigungsurkunde zur Gründung der Universität,
die im gleichen Raum lagen, damit konnte man natürlich eher etwas
anfangen! Zu dem Entschluß
der Verheiratung beider Fürstenkinder kam es (nach Häußer),
weil Ruprecht durch die ihm neu zugefallene Königswürde
so viele politische Schwierigkeiten hatte und angesichts einer schon
längerwährenden denkbar ungünstigen geldlichen Lage
„sich durch einen mächtigen Familienbund seine Stellung sichern
wollte, wofür er das damals erblühende Haus Lancaster in
England wählte“. Ruprecht wollte also sein Ansehen erhöhen
und seine geldlichen Verhältnisse durch die sofortige Inanspruchnahme
der für seinen Sohn vereinbarten, in Raten zahlbaren Mitgift,
die sehr verschieden mit 40 000 bis 100 000 Gulden beziffert wird,
verbessern. König Heinrich dagegen war es wohl in der Hauptsache
um militärische Hilfe durch Truppen zu tun, da er einen Feldzug
auf dem Festland plante. Sie wurde ihm auch zugesichert, doch konnten
die Soldaten kampflos in die Pfalz zurückkehren. Die jugendliche Blanka dürfte bei ihrem Aufenthalt als Kurprinzessin im Elsaß und der linksrheinischen Pfalz und Pfalzgräfin nicht sehr viel Schönes erlebt haben. Die Zeiten waren unruhig. Blanka und Rudolf [d. h. Ludwig] hatten einen dreijährigen Sohn. Auch trug Blanka von neuem seit sechs Monaten ein Kind unter dem Herzen, als sie am 22. Mai 1409 einem schweren Fieber erlag. In feierlichem Zug wurde die Leiche nach Neustadt gebracht und in der Kurfürstengruft der Stiftskirche beigesetzt, wo auch die ersten beiden Ruprechte lagen. Zur Trauerfeier hatten sich neben Pfalzgraf Ludwig König Ruprecht, dessen Gemahlin, Ludwigs Brüder und viele Angehörige des Hofes eingefunden. Im Orleanskrieg
waren die Fürstengräber in der Stiftskirche zu Neustadt,
darunter auch die der beiden ersten Kurfürsten Ruprecht, durch
französische Truppen zerstört worden, aber bei Ausgrabungen
in der verwüsteten Gruft wurde ihr Grab mit Inschrift wiedergefunden.
Die lateinische Inschrift lautet deutsch: „Im Jahr des Herrn 1409
am 22. Mai ist gestorben die erlauchte Frau Blanchia, Tochter des
verehrungswürdigen Königs von England und Gattin unseres
verehrungswürdigen Herzogs und Pfalzgrafen bei Rhein Ludwig.“
Der Eintrag im Neustadter Seelbuch deckt sich mit dieser Grabinschrift.
Der bei Blankas Tod drei Jahre alte Sohn hatte den Namen Ruprecht
erhalten, führte den Beinamen „der Engländer“ und starb
im Alter von 19 Jahren. Kurfürst Ludwig III. ging erst acht Jahre
nach dem Ableben Blankas mit Mathilde von Savoyen eine neue Ehe ein,
der sechs Kinder entsprangen, darunter Ludwig IV. und Friedrich I.
Kurfürst Ludwig starb 1436 und wurde in der Heiliggeistkirche
beigesetzt.
Abgekürzt zitierte Literatur: |
Quellen zur "englischen Heirat" aus den Regesten der Pfalzgrafen bei Rhein in der Online-Ausgabe der Regesta Imperii:
Zur Illustrierung der langwierigen Bemühungen um die Eintreibung der Mitgift mögen folgende Regesten dienen:
(*Friedrich von der Huben erscheint zwischen 1400 und 1410 unter den Burgmannen von Alzey (Regesta Imperii)) |